Bürgerbegehren in Böhmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm gesät?

In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der Böhmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichstätt abzulehnen. Die beiden Fragen des Bürgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der Änderung des Teilflächennutzungsplans zur  Ausweisung der Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenhöhe beträgt.

Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den Bürgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter Käufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des Bürgerbegehrens und Mitglieder der Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld. Schließlich wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bevölkerung Böhmfelds aktiv unterstützt. „Es wird den Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.“ Dabei hätte die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchführung des Bürgerbegehrens beschließen können, stellen die Initiatoren klar. Von einem „Bürgerwindrad“ könne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.

Böhmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt.  Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der Bürger in den unterschiedlichen Gebieten. So muß ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als  3 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begründet insbesondere damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Abstände zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren,  warum es ungesetzlich sein soll, wenn das Bürgerbegehren alle Bürger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht?  Eine Unzulässigkeit ergibt sich auch aus  Sicht des Rechtsanwalts Dr. Nüsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: „Die Vertreter stellen mit dem Bürgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln anzustreben. Das Bürgerbegehren entspricht inhaltlich grundsätzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingeführt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im Übrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zurückzustellen.“  Zudem seien bei der Ausformulierung des Bürgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile berücksichtigt worden und träfen gerade nicht zu.

Die Bewertung des Landratsamtes, das Bürgerbegehren sei unzulässig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Antrags für falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als „mehrfach rechtlich problematisch“ und „erscheint unzulässig“ zu einer strikten Unzulässigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine mögliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen könnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener Bürgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bürger hingegen können erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeinträchtigung z.B. durch Lärm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.

Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichstätt gerade Recht, um die Zulassung des Bürgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kräftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig über die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichstätt gestritten wurde.

Da die Vertreter des Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der Änderung des Teilflächennutzungsplans glauben, prüfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angeführten Fristen zu wahren.

Link

Am MIttwoch, den 14.8.2013 haben wir 210 Unterschriften für die Beantragung des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde abgegeben. Bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken wir uns herzlich! In einem nächsten Schritt müssen nun die Gemeindevertreter über die Zulassung des Begehrens entscheiden.

Hier der Link zum Artikel im Donaukurier und Eichstätter Kurier vom 15./16. August 2013:

http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Boehmfeld-Mindestabstand-Das-Zehnfache-der-Nabenhoehe;art575,2804397

PDF-Download: Bürgerbegehren Böhmfeld
PDF-Download: Pressetext Bürgerbegehren
 
 

Unterschriftensammlung für Antrag Bürgerbegehren

Am 16.7.2013 hat die Arbeitsgruppe „Bürgerbegehren“ der Bürgerinitiative den Start der Unterschriftensammlung für die Beantragung des Bürgerbegehrens eingeläutet. Die Sammlung läuft nun in den nächsten Wochen. Zielsetzung ist es, eine Zulassung des Bürgerbegehrens und einen rechtsverbindlichen Bürgerentscheid zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu erreichen. Wie in der Petition vom März 2013 besteht die zentrale Forderung darin, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von Böhmfeld die 10-fache Nabenhöhe betragen muss. Auch am Reisberg wäre demnach die Errichtung von Windkraftanlagen möglich, allerdings nicht mit einer Nabenhöhe von 149 m und einer Gesamthöhe von 207 m (wie von der Energiegenossenschaft projektiert), sondern „nur“ noch z.B. eine Nabenhöhe von 100 m für einen 1.000 m entfernten Standort. Damit liegt unsere Forderung deutlich unter den Forderungen der meisten anderen Bürgerinitiativen und der bayerisch-thüringischen Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Horst Seehofer, die den 10-fachen Abstand der Gesamthöhe vorsieht (z.B. 2.000 m Abstand bei einer 200 m hohen Anlage). Ferner sollen alle rechtlichen Massnahmen ausgeschöpft werden, damit Bauanfragen, etc. bis Inkrafttreten unserer Abstandsregelung diese nicht unterlaufen können. Der Text ist mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus Ingolstadt erarbeitet worden und stellt nach gemeinsamer Rechtsauffassung KEINE Verhinderungsplanung dar! Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Unterschriften können von Wahlberechtigten Böhmfeldern auch bei allen Vertretern des Bürgerbegehrens geleistet werden:

1. Bernd Hafner, Lehenäcker 34a, 85113 Böhmfeld

2. Gerd Hamilton, Am Bogen 6, 85113 Böhmfeld

3. Manfred Wenger, Bonifatiusstr. 7, 85113 Böhmfeld

Vorstoß im Bundesrat: Windräder sollen Häusern nicht zu nah kommen…

Der BR meldet am 02.07.2013: “ Vorstoß im Bundesrat: Windräder sollen Häusern nicht zu nah kommen. Bayern und Sachsen wollen sich im Bundesrat für einen größeren Abstand zwischen Windrädern und Wohngebieten einsetzen. Das vereinbarten die Regierungen bei einer gemeinsamen Sitzung…“
Ein sehr guter Artikel mit aussagekräftigen Videos unter:
http://www.br.de/nachrichten/windkraft-windraeder-seehofer-100.html

CSU will Mindestabstände für Windräder

Zeitungsartikel in der Mittelbayerischen: „…Windenergie: CSU will Mindestabstände für Windräder.
Ministerpräsident Seehofer will keine „Verspargelung“ Bayerns. Die CSU bleibt trotz massiver Kritik dabei: Sie will Mindestabstände für Windkraftanlagen….“
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/csu-will-mindestabstaende-fuer-windraeder/929211/csu-will-mindestabstaende-fuer-windraeder.html

 

Leserbrief zu „Eigennützige Ziele“

DK-Leserbrief zu „Eigennützige Ziele“:  Windkraft ja – aber bitte nachhaltig!

Wann begreift es auch ein Herr Loderer, Vorsitzender des Energiebündels Eichstätt? Die Mitglieder der Bürgerinitiative Böhmfeld sind keine Atomkraftbefürworter, keine Verhinderer der Energiewende! In seinem Leserbrief vom 6.6.2013 spricht Herr Loderer, den „besorgten“ Bürgern ihre Glaubwürdigkeit ab. Er suggeriert, es ginge bei der Forderung nach sozialverträglichen Abständen eigentlich um die Verhinderung von Windkraftanlagen, unterstellt Angstmache und die Konstruktion von Gründen.

Doch uns geht es schlichtweg darum, dass die Energiewende bei uns vor Ort im Einklang mit den Interessen der Anwohner gestaltet und damit nachhaltig zum Erfolg geführt wird. So haben wir alternative Standorte vorgeschlagen, die die Nutzung von Windkraft ermöglichen,  die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden angeregt (siehe Planungen Schernfeld, Raitenbuch) und in einer Petition an die Gemeinde einen sehr moderaten Mindestabstand von 1.400 m (10-fache Nabenhöhe) gefordert. Die Integration von Bürgern bei der Umsetzung von Windkraftanlagen sind doch eigentlich auch die Ziele des Energiebündels, so könnte man glauben. Offenbar sind wir aber aus Sicht von Herrn Loderer nicht bereit, hinreichende Opfer für den wünschenswerten Ausbau der erneuerbaren Energien zu erbringen: In Böhmfeld wurde eine Bauvoranfrage mit zwei WKA  mit jeweils rd. 207 m Gesamthöhe (149 Rotorhöhe, Rotor mit 115m Durchmesser / rd. 10.400 qm) gestellt, die in einer Entfernung von nur 1.000 m und 1.200 m in südwestlicher Ausrichtung zur Gemeinde errichtet werden sollen. Während die WKA inzwischen geradezu gigantische Ausmaße erreichen, sind die Richt- und Grenzwerte unverändert geblieben. Das Verhältnis von Abstand der WKA zur Wohnbebauung und der Höhe der WKA ist durch das stetige Größenwachstum außer Balance geraten. An dieser Stelle mag sich ein jeder Leser und Herr Loderer selber fragen, ob einem als betroffener Anwohner da bezüglich möglicher Belastungen durch Schall und Schattenschlag nicht unwohl würde? Mit den geplanten Standorten werden die Nachteile für die Anwohner maximiert und unsere Lebensqualität den wirtschaftlichen Interessen untergeordnet! Und dagegen wehren wir uns.

Es wäre interessant zu wissen, ob Herr Loderer noch immer für mehr Opferbereitschaft werben würde, wenn in seiner eigenen Nachbarschaft diese Planungen vorangetrieben würden? Es ist natürlich leicht, nach dem St. Floriansprinzip anderen Menschen diese WKA vor die Nase zu planen, wenn man selber nicht betroffen ist! Die erneuerbaren Energien sind auf  die nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Wie Herr Loderer sind wir für einen Ausstieg aus der Atomenergie. Aber wir sind für eine Nachhaltigkeit im doppelten Sinne: Nutzung der Windkraft im Einklang mit dem Bürgerwohl.

Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“, Böhmfeld

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat uns den Text seiner Stellungnahme zur Verfügung gestellt.  Hier: Stellungnahmen Windenergie
Zitat: „…Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, sie sollten sehr genau wissen was sie für die nächsten 20 -30 Jahre für die Bürger Böhmfelds und ihre Kinder entscheiden wenn sie in der Abstimmung ihre Hände heben.“
Die Stellungnahme muss spätestens bis Montag, den 17.6.2013 (einschließlich) bei der Gemeinde eingehen.

Lärm und Schattenschlag einer modernen Windkraftanlage

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative war bei der Windenergieanlage Maierhof bei Titting und hat drei Videos gemacht. Er schreibt: „Wind sehr moderat, am Boden maximal 10-15 km/h.“
Hier nun die Filme:

Geräuschemission:
Schattenwurf auflaufende Seite des Flügelschattens:
Schattenschlag ablaufende Seite des Flügelschattens:

Ministerpräsident Horst Seehofer schließt sich Formulierungen zum Mindestabstand an

Die „Bürgerinitiative Gegenwind Rothhausen“ veröffentlicht auf ihrer Homepage unter „Aktuelles“ (http://www.gegenwind-rothhausen.de/Aktuelles) einen interessanten Zeitungsartikel.

Zitat: „…Die Vertreter der Bürgerinitiativen fordern dabei einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung, der dem zehnfachen der Anlagenhöhe entspricht. Bei einer Windradhöhe von 200 Metern, wie bei den hiesigen Projekten vorgesehen, dürften die nächsten Wohnhäuser demnach nicht weniger als zwei Kilometer von den Windrädern entfernt liegen.Einer solchen Formulierung habe sich auch der Ministerpräsident angeschlossen, so Seifert. Zwar halte er am bayerischen Energiekonzept fest, aber er wolle nicht „als bayerischer Ministerpräsident in die Geschichte eingehen, der für die Landschaftszerstörung unserer schönen Heimat verantwortlich war“, soll er nach Aussage der Windkraft-Kritiker betont haben. Laut Seifert sei Seehofer der Ansicht gewesen, dass auch noch mit der neuen Abstandsregelung ausreichend Windräder gebaut werden könnten, um die Ziele des bayerischen Energiekonzepts zu erreichen.
„Mit der Regelung könnte auch der Vorwurf aus der Welt geschafft werden, dass es den Bürgerinitiativen nur um Verhinderung geht“, sagt der Hendunger Aktivist. …“

Link zum Artikel: http://home.arcor.de/bruno.weimann/mb_05062013.pdf

Bürgerbeteiligung Konzentrationsflächen

Am 17. Juni 2013 läuft die Frist für die Stellungnahmen zu den potenziellen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen durch die Böhmfelder Bürger.

Wer sich Anregungen für seine Eingabe holen möchte, findet mögliche Punkte unter folgendem Link: Beispiel-Stellungnahme

Diese Punkte dürfen gerne übernommen werden, sollten aber immer einer eigenen kritischen Reflexion unterzogen werden. Sofern Sie weitere Punkte und Anregungen für die Stellungnahme haben, an die wir noch nicht gedacht haben, leiten Sie diese an uns weiter. Unsere Zielsetzung ist, dass sich möglichst viele Bürger in Böhmfeld eine eigene Meinung zu den Konzentrationsflächen bilden und ihre eigenen Stellungnahmen abgeben! 

Hinweis: Wir nehmen keine Rechtsberatung vor. Für eine solche wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens.

Hier noch eine andere Stellungnahme: Stellungnahmen Windenergie

Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ Böhmfeld muss spätestens bis Montag, den 17.6.2013 (einschließlich) bei der Gemeinde eingehen.