Am 15. Mai 2020 haben die Umweltminister des Bundes und der Länder eine Privilegierung der Windkraft gegenüber dem Natur- und Artenschutz beschlossen: Durch eine „Technische Anleitung Artenschutz“ soll die der Ausnahmetatbestand des § 45 Abs. 7 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Tötungsverbot neu geregelt werden, so dass zukünftig durch die Einführung sogenannter Signifikanzschwellen die Tötung von streng geschützen Arten, Vögeln und Fledermäusen, durch Betrieb von Windkraftanlagen auf lokaler Ebene gesetzlich legalisiert wird, wenn der Bestand auf Bundesebene mutmaßlich nicht gefährdet ist – nachzulesen im vorläufigen Ergebnisprotokoll der 94. Umweltministerkonferenz unter Top 4 / 6:
vorlaeufiges-ergebnisprotokoll-videokonferenz-umk-fruehjahr-2020_2_1589539654
Ein handfester Skandal!