Der Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V. reicht eine Verfassungsbeschwerde /-klage ein, weil staatliche Organe nicht ihrer verfassungsmäßigen Schutzpflicht nachkommen, Menschen in der Nähe von WKA vor dem potenziell gesundheitsschädlichen Infraschall zu schützen. Darin werden u.a. Mindestabstände zur Wohnbebauung gefordert. Den von WKA gepeinigten Bürgern kann man nur wünschen, dass die Klage erfolgreich sein wird! Den Pressetext finden Sie hier: Pressemappe Verfassungsklage Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V.