Archiv für den Monat: Februar 2014

Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK

Stellungnahme:

1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Daher haben wir uns von Anfang an für die interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen, um Raum für die besten Lösungen für Mensch und Natur zu schaffen, auch wenn dies mehr Zeit und Mühe für alle Beteiligten bedeutet.
3. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen.
4. Die Bedeutung des aktuellen Kabinettsbeschlusses für unsere Klage über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht München werden wir prüfen. Jedoch wird im Kabinettbeschluss die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Dies ist gerade bei einer Konstellation wie in Böhmfeld sehr problematisch, weil der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der örtlichen Energiegenossenschaft zugleich auch die Interessen des Investors vertritt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bürgerbegehren wieder eine sehr hohe Bedeutung zu. Insgesamt haben wir es nur der glücklichen Fügung zu verdanken, dass zwei einschlägige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Bundeswehr, Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe) das unglückselige Projekt der Energiegenossenschaft vereiteln. Unabhängig von Böhmfeld sind etliche andere Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen.
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.