Der in der WELT erschienene Artikel beleuchtet die Folgen von Windkraftanlagen für Hausbesitzer, welche einen Verlust von Zehntausenden Euro bedeuten können.
Interessanter noch: Das große wirtschaftliche Risiko bei Bürgerbeteiligungen. z.B. im Rahmen sog. Bürgerwindparks.
Auszüge aus dem Artikel:
„Bei genauer Betrachtung sind Windparks im Interesse einiger weniger, aber ein großes Ärgernis für viele. Ein besonders großes Problem: Wirtschaftlich rechtfertigen lässt sich nur die Hälfte der Standorte. […]
Ein Grund dafür ist auch, dass Immobilien und Grundstücke, in deren Nähe Windkraftanlagen errichtet werden, an Wert verlieren. Dies belegen empirische Studien für zahlreiche europäische Länder. […]
Um die Widerstände von Anwohnern zu überwinden, wird zunehmend auf Bürgerbeteiligungen an Windparks gesetzt. So können sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, an lokalen Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen. Diese investieren entweder selbst in Windparks oder beteiligen sich daran. Solche Bürgerbeteiligungen werden sowohl mit einem ökologischen als auch mit einem ökonomischen Renditeversprechen beworben. Beide Versprechen sind höchst zweifelhaft. […]
In keinem Fall kommen Versicherungen für zu geringe Windstromerträge aufgrund der Fehleinschätzung der Windstärken auf. Dazu kam es laut „taz“ bei rund der Hälfte der in den Nullerjahren errichteten kommerziellen Windparks. Der Grund: Die Prognosen bedienten sich des BDB- oder Keiler-Häuser-Index anstatt langjähriger Wind-Beobachtungen vor Ort. Dies führte zu Ertragsprognosen, die deutlich zu hoch ausfielen — ein Problem, das auch viele Bürgerwindparks betraf. […]
Mittlerweile ist der Index mehrfach nach unten korrigiert worden. Dennoch wäre es ratsam, Windparks auf Basis jahrelanger Vorort-Beobachtungen zu planen — ein Grundsatz, der besonders in windschwachen Gebieten beherzigt werden sollte. Denn: Der Windstromertrag hängt in dritter Potenz von der Windgeschwindigkeit ab. Heißt: Fällt die Windgeschwindigkeit in einem windschwachen Gebiet nur halb so hoch aus wie andernorts, beträgt der Windstromertrag lediglich ein Achtel.
Daher können bereits geringe Fehleinschätzungen bei der Windstärke gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Windparks haben. Während dadurch die Möglichkeit eines Totalverlusts von Beteiligungen besteht, wird nicht selten suggeriert, dass Beteiligungen an Windparks sichere Geldanlagen seien, da die Vergütung für den erzeugten Windstrom für einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren in fixer Höhe staatlich garantiert ist. […]
Es ist fraglich, ob Bürgerinnen und Bürger, die sich aus Sorge um das Klima an Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen, die damit verbundenen Risiken kennen.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind Windparks angesichts des schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses grundsätzlich zu hinterfragen — vor allem solche, die in windschwachen Regionen errichtet werden. Jeglicher ökonomischen Rationalität zum Trotz erhalten diese als Nachteilsausgleich 55 Prozent höhere Vergütungen für den Windstrom als andernorts, damit sie sich überhaupt rechnen.
Für diese Subventionen müssen alle Steuerzahler aufkommen, während davon nur einige wenige profitieren, allen voran die Windparkprojektierer und Verpächter der Grundstücke.
Dass die Anwohner nicht unbedingt gut auf diese zu sprechen sind, ist verständlich. Weniger verständlich ist, warum Windparks durch die Ampelregierung per Gesetz zu Vorhaben erklärt worden sind, die im „überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG) sind und gegen die deshalb kaum mehr Widerstand geleistet werden kann.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.welt.de/wirtschaft/article695f844eb5d38f43be33d319/windkraft-hausbesitzer-verlieren-zehntausende-was-windraeder-wirklich-mit-immobilien-machen.html
