Archiv für den Monat: Juni 2022

Gesetzentwurf „Wind-an-Land Gesetz“

Seit dem 10. Juni 2022 ist der Referentenentwurf zum neuen „Wind-an-Land Gesetz“ auf den Seiten des BMWK abrufbar.

Letzten Endes sollen nun auch die letzten Hürden für den hemmungslosen Ausbau großindustrieller WKA durch einen Ablasshandel aus dem Weg geräumt werden – Naturschutzverbände sind entsetzt!

Geschmacksprobe:

„Das Regelungsvorhaben trägt zur Erreichung von SDG 7 (Zugang zu bezahlbarer, verläss-
licher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern) bei, da es zur Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beitragen soll, indem es die artenschutz-
fachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfacht und effizienter gestaltet.“

„Durch eine Ergänzung des § 26 BNatSchG wird zudem rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.“

„Das Regelungsvorhaben trägt zum Indikator 15.1.a (Artenvielfalt und Landschaftsqualität)
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei, indem es die Erteilung einer artenschutzrecht-
lichen Ausnahme beim Errichtung von Windenergieanlagen an Land an die Zahlung einer
zweckgebundenen Abgabe knüpft, die für Maßnahmen zur Sicherung oder Verbesserung
des Erhaltungszustands der durch den Betrieb von Windenergieanlagen betroffenen Arten
zu verwenden. Des Weiteren sollen zur Sicherung des Bestands Artenhilfsprogramme auf-
gestellt werden.“

Den ganzen Entwurf finden Sie hier, machen Sie sich selbst ein Bild!

20220610 – Viertes ÄndG BNatSchG