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E.On Chef Birnbaum über die kritischen Aspekte beim Ausbau der sog. Eneuerbaren

In einem Interview auf ntv erklärt der Vorstandsvorsitzende von E.ON, Leonhard Birnbaum, warum die Netzentgelte immer weiter steigen: Die Infrastruktur- und Systemintegrationskosten für Anschlüsse, Leitungen, Glättung der Leistungsspitzen etc. werden mit der Zunahme der sog. „Eneuerbaren“ deutlich steigen, da ein zunehmend großer Anteil dezentral und volatil erzeugter Strommengen einem stetig fallenden Anteil verlässlicher Stromversorgung gegenübersteht, der aktuell ohne Kernkraft, mit verringerter Kohle- und zu klärender Gaskraftwerksversorgung erzeugt wird. Sinkende Stromgestehungskosten stellen insgesamt nur einen Teilbereich der Stromkosten dar. Daher geht er davon aus, dass die Stromkosten in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen und erst sinken werden, wenn die Investitionen in die Infrastruktur (Netz/Reservekapazitäten/Speicher/…) nach vielen Jahrzehnten abgeschrieben sind.

Sehr interessant und lesenswert:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Windparks-an-falschen-Stellen-sorgen-fuer-hoehere-Netzentgelte-Eon-Chef-Birnbaum-im-Klima-Labor-article24767831.html

Mehringer Bügerentscheid: Kein Mega-Windpark auf eigenem Gemeindegebiet

Die Betroffenen haben sich bei einer hohen Wahlbeteiligung von 75% mit einer deutlichen 2/3-Mehrheit gegen das größte Windradprojekt Bayerns mit 40 WKA entschieden, auf dem Mehringer Gemeindegebiet sollen keine 10 WKA gebaut werden sollen.

„Beim Bürgerentscheid, ob die Gemeinde alles tun soll, um die Windkraftanlagen zu verhindern, stimmten 928 Wahlberechtigte mit Ja und 454 mit Nein.“

„Bei den Anwohnern löste der Wahlausgang Erleichterung aus.“

„Mehringer Bürgerinitiative könnte über Ortsgrenzen hinaus wirken“

Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg an die örtliche BI Gegenwind Altötting!

https://www.br.de/nachrichten/bayern/buerger-in-mehring-stimmen-gegen-groesstes-windkraftprojekt-bayerns,U2gPucW

Windräder im Wald: Erschreckend hohe Risiken für Waldeigentümer bei Pachtende

Sehr interessant ist dieser Artikel, der die doch sehr erheblichen Risiken für Waldbesitzer thematisiert, die Ihren Wald für die Windkraftnutzung verpachten wollen:

Auszüge hieraus:

„Windkraftanlagen sind bei vielen Waldeigentümern populär. Erstaunlich ist, dass die damit verbundenen Risiken kaum diskutiert und die Entscheidungen ohne Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte – vor allem der Dimension der Rückbaukosten – getroffen werden.“ […]

„Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.“ […]

„Wirtschaftlich hängt die Windkraft vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, das dem Betreiber über 20 Jahre vielerlei ungewöhnliche finanzielle und sonstige Vorteile gewährt. Der Bestand dieses Gesetzes ist jedoch über diesen langen Zeitraum keinesfalls sicher.“ […]

„Die gesetzlich geforderte kostspielige Sicherheitsleistung wird aus politischen Gründen viel zu niedrig angesetzt. Das Risiko der Unterdeckung trägt der Waldeigentümer.“ […]

„In diesem Dokument aus dem Jahr 2019 wurde versucht, die Rückbaukosten für eine moderne WKA zu schätzen. Aber nur der Anlage, nicht die Kosten der Beseitigung der Bodenversiegelungen! Die Kosten des Anlagenrückbaus werden brutto nach Abzug von Verwertungserlösen auf ca. 600.000 Euro Stand 2019 berechnet. Prognostiziert auf das Jahr 2039 und unterstellt Kostensteigerungen von nur 3,0 Prozent p.a. werden die Kosten allein für den Rückbau der Anlage auf etwa 1,2 Millionen Euro, also dreimal so hoch wie die derzeit verlangte Sicherheitsleistungen für den gesamten Rückbau von Anlage und Bodenversiegelung geschätzt. Noch ungleich viel höher als die für den Rückbau der WKA werden die Kosten für den Rückbau der Straßen und Kranflächen sein.“ […]

„Wichtig ist dabei auch zu verstehen, dass sich bei dieser Situation ein Schereneffekt zu Lasten des Grundstückseigentümers entwickelt: Die Rückbaubankbürgschaft ist ein bedingter Nominalanspruch des Waldeigentümers gegen die Bank. Das heißt, dieser Anspruch unterliegt bis zur Inanspruchnahme der Bürgschaft der Wertminderung durch Inflation. Es ist durchaus denkbar, dass nach 20 Jahren bei Inanspruchnahme der Bürgschaft der Realwert dann bei Null liegt, da die Inflation jedes Jahres auf dem Sockel aller vorherigen Jahrespreissteigerungen aufsetzt und ein so langer Zeitrahmen von 20 Jahren eine hohe Dynamik bei der inflationären Steigerung bewirkt („Zinseszins-Effekt“).

Die Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung des Grundstückeigentümers zum Rückbau sind jedoch Realkosten. Sie steigen mit der Inflation und werden deshalb wegen der zu erwartenden Inflation in 20 langen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit über dem inflationär über 20 Jahre reduzierten nominalen Betrag der Bankbürgschaft liegen. Die Schadensdimension bei der fast sicheren Insolvenz des Betreibers und gleichzeitiger inflationärer Aushöhlung des nominalen Rückbaubürgschaftsanspruchs gegen die Bank und inflationärer Steigerung der Rückbaukosten können wahrlich atemberaubend werden. Sie hat zweifellos das Potential, wenn nicht sogar die sehr große Wahrscheinlichkeit, den Waldeigentümer finanziell zu ruinieren.“

Hier geht`s zu dem überaus lesenswerten Artikel mit vielen weiteren, hochinteressanten Aspekten:

https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/windraeder-wald-risiken-waldeigentuemer-windkraftanlagen-wka/

Windkraft: Ein ökologisches und wirtschaftliches Desaster

Die Preußische Allgemeine Zeitung thematisiert in diesem Artikel die sich häufenden Havarien von WKA, den neuen Gigantismus der 300m+ – Anlagen und die horrenden Verluste der Windkraftbranche:

„Weder die Politik noch die Unternehmen der Windbranche haben offenbar Interesse daran, dass Daten und Informationen zu Havarien von Windrädern veröffentlicht werden. Die Schadensfälle sollen wohl nicht in die Schlagzeilen kommen. Nach einer privaten Zählung sind für das Jahr 2022 insgesamt 56 Havarien von WKA dokumentiert, nach 35 im Jahr zuvor, und damit so viele wie noch nie: abgestürzte Rotorblätter, stundenlang brennende Maschinenhäuser in unerreichbarer Höhe und als Novum auch eingestürzte Türme.“

[…]

„Die zuletzt sprunghafte Größenentwicklung der Windkraftanlagen erinnert an die Parabel vom Turmbau zu Babel. Nur handelt es sich in der Gegenwart nicht um ein einzelnes Bauwerk, sondern um ein ganzes Heer von rohstoffverschlingenden Industrie-Ungetümen in unseren Landschaften und immer häufiger auch in schützenswerten Wäldern – aufgestellt vorgeblich zur Erreichung einer fiktionalen Klimaneutralität, in Wirklichkeit aber, weil das finanzmarktrelevante, grün-kapitalistische Geschäft mit den tatsächlich nicht-regenerativen Naturenergien auch politisch relevant ist und daher kritiklos im internationalen Wettbewerb gestützt wird.“

[…]

„Nach dem Milliarden-Debakel bei Siemens Gamesa würden viele Beteiligte eine „Pause des Wettrennens“ befürworten. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ erklärte Siemens-Energy-Aufsichtsratschef Jo Kaeser: „Bei Wind ist die Situation sehr ernst. Die ganze Branche macht horrende Verluste.“

Bemerkenswert: Der Schlamassel ist trotz jahrzehntelanger Staatshilfen und Milliarden an Fördermitteln aus dem Steuerhaushalt eingetreten. Ferner hat die Bundesregierung das Lieferkettengesetz „bei Wind“ faktisch ausgesetzt. Wendete man es an, stünde endlich auch der totgeschwiegene Öko-Kolonialismus zugunsten der Energiewende-Profiteure am Pranger: die rücksichtslose Ausbeutung von Menschen und Ökosystemen unter Zuhilfenahme von korrupten Strukturen in Drittweltländern. Die Schlagwörter „Klimaschutz“ und „Nachhaltigkeit“ der tatsächlich nicht-regenerativen Windenergie wären im Nu Makulatur.“

Hier geht’s zum ganzen Artikel:

https://paz.de/artikel/ein-oekologisches-und-wirtschaftliches-desaster-a9931.html

ZDF-Beitrag Streitfall Windkraft aus der Reihe planet e.

Sehr sehenswert, dieser Beitrag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zur unterschiedlichen Sicht von zumeist Grünen-„Fachpolitikern“ im Klimaschutzministerium und verschiedenen Wissenschaftlern zum massiven Ausbau von WKA in Bezug auf die zerstörerischen Auswirkungen auf den Artenschutz, die fehlende Versorgungssicherheit / gesicherte Leistung in den nächsten Jahrzehnten auch unter Einbezug der in der Ferne liegenden Wasserstoffstrategie, der exorbitante / umweltvernichtende Ressourcenbedarf sowie der Fachkräftemangel, und schließlich die Nutzung des Natur- und Erholungsraums Wald, z.B. mit der Ausweisung von 2.000 ha bzw. 10% des Reinhardwaldes in Hessen, dem größten zusammenhängenden und naturnahen Waldgebiet in Hessen.

https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-streitfall-windenergie-100.html

Geplante Gesetzesänderung könnte die Flächen für den Zubau von WKA deutlich reduzieren

Auszüge aus dem Focus-Artikel „Geplante Gesetzesänderung – Härtestes Anti-Windradgesetz aller Zeiten?“

„Eine geplante Gesetzesänderung regt die Windkraftlobby auf: Nach den nun bekanntgewordenen Plänen könnten das Militär für seine Radar-Stützpunkte weit mehr freien Umkreis durchsetzen als bisher. Damit fiele für Windkraftwerke viel beplanbarer Platz weg, sagen die Verbände. Wollen wir das Land mit Windmühlen zupflastern oder es im Ernstfall verteidigen können?“

Auszüge aus dem Focus-Artikel „Geplante Gesetzesänderung – Härtestes Anti-Windradgesetz aller Zeiten?“

„Der Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetzes hat es in sich. Denn dort (§ 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG) ist geregelt, dass Bauwerke nicht errichtet werden dürfen, wo sie Flugsicherungseinrichtungen stören könnten. Im Mai 2023 wurde nun eine Neufassung vorgelegt, […]“

„Der Bundesverband Windenergie (BWE), der angibt, 20.000 Mitglieder der Branche zu vertreten, fiel allerdings aus allen Wolken angesichts der Neufassung jenes Paragrafen. Der sieht nun zusätzlich vor, ’stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs‘ ebenfalls zu schützen, falls Bauwerke die Führung und Überwachung des Flugbetriebs stören können. In Medien war vom ‚härtesten Anti-Windradgesetz aller Zeiten‘ die Rede“.

„Der Hintergrund: Der Lobbyverband rechnet vor, dass dadurch künftig insgesamt ein Drittel des Bundesgebiets von der Errichtung neuer Windkraftwerke ausgenommen würde.“

„Der Streit kann noch unerfreuliche Ausmaße annehmen, denn in der Tat ist die Windkraftindustrie gut vernetzt und genießt auf allen staatlichen Ebenen einen Vorrang, der sich in zahlreichen Vergünstigungen niederschlägt. Das führt dann auch zu einer Selbsteinschätzung, als wäre man in jedem Fall mit besonderem Vorzug zu behandeln. Notfalls auch gegenüber dem Militär.“

Hier geht’s zum ganzen Artikel:

Lieber Landesverteidigung als WKA?

Paradoxe Klimawende: Wenn Windräder Bäume verdrängen

„Für den Wald ist es eine Katastrophe“

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien in deutschen Wäldern bringt nun Naturschützer gegen den grünen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck auf. Sie zweifeln an Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit der Eingriffe.“

Der sehr sehenswerte Film von SPIEGEL TV thematisiert die nachhaltige Zerstörung von Wäldern durch Bodenverdichtung, sich im Wald ausbreitende Hitzeinseln und -korridore, weitere Vertrocknung, Schaffen von Angriffsflächen für Wind, die natur- und artenschutzliche Sicht eines NABU-Mitarbeiters sowie die Wald-verachtende Sicht von Robert Habeck – Zitat: „Es gibt nichts mehr kaputt zu machen, es ist schon alles kaputt“. Und auf die Aussage des NABU-Mitarbeiters angesprochen, dass die Grünen aus naturschutzlicher Sicht nicht wählbar seien, meint Habeck „Freies Land, jeder kann wählen, was er will.“

Film „Wenn Windräder Bäume verdrängen“

Die Energiewende kann klappen. Oder?

Der Beitrag „Die Energiewende kann klappen. Oder?“ auf der Website des Verbands Vernunftkraft fasst den von den Herren Ahlborn im angesehenen European Physical Journal unter dem Titel „Storage size estimation for volatile renewable power generation: an application of the Fokker–Planck equation“ erschienenen Artikel zusammen und präsentiert die bei einer wetterabhängigen Stromerzeugung erforderlichen Speicherkapazitäten.

Demzufolge ist die für die 2045 avisierte, komplette Dekarbonisierung allein der deutschen Industrie mit einem Strombedarf von über 1.000 TWh benötigte Speichergröße im Bereich von 80 ‑90 TWh anzusetzen, abhängig von zusätzlich mobilisierbarer Stromversorgung wie Wasserkraft oder Biomasse. Diese Speichergröße „[.] stellt eine schier unüberwindbare Hürde dar, denn sie übersteigt die derzeit installierte Speicherkapazität in Deutschland, die hauptsächlich aus Pumspeicherkraftwerken (35 GWh und Batteriespeichern (7 GWh) besteht, um den Faktor 2000! […] Betrachten wir den derzeit größten Batteriespeicher Europas, der in East Yorkshire in Großbritannien gebaut wurde, so hat dieser eine Kapazität von 196 MWh, d.h. man bräuchte davon 500.000 Anlagen, um diese Strommenge speichern zu können.“

Mehr lesen Sie unter dem Link

https://www.vernunftkraft.de/die-energiewende-kann-funktionieren-oder/

von

Die Ampelkoalition betreibt einen EU-rechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes. Ein Bündnis aus drei Naturschutzvereinen reicht daher eine gemeinsame Beschwerde bei der EU-Kommisson ein.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Ziel ist, dass der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der neuerlichen Gesetzesänderungen mit dem europäischen Recht feststellt.

„Außerdem werden wir in dafür aktuell geeigneten Klageverfahren bei den Obergerichten beantragen, dass diese eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof veranlassen“, betonten Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Johannes Bradtka, Vorsitzender des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und Sigmar Solbach, Vorsitzender der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD). Erst kürzlich hatte der EuGH die Bedeutung der Vorlagepflicht durch die nationalen Gerichte verdeutlicht und klargestellt, welche Kriterien die nationalen Gerichte zu beachten haben.

Der Deutsche Bundestag habe mit den jüngsten Gesetzesänderungen die Reihe „Unionsrechtswidriger Abbau des Naturschutzes, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen“, fortgesetzt, betonen die drei Verbände. Ein von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme nun zu dem Ergebnis, dass abermals systematische Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union vorlägen. „Die Gesetzesänderungen schleifen die Naturschutzstandards und bauen den Schutz der Biodiversität auf rechtswidrige Art und Weise ab. Dies werden wir nicht akzeptieren“, erklärten die Verbandsvertreter.

Es erweise sich als Schönfärberei, wenn Bundesumweltministerin Lemke dazu äußert: „Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren […]“. Das Ziel, Rechtssicherheit für den Ausbau alternativer Energien zu schaffen, werde völlig konterkariert, so die drei Umwelt- und Tierschutzverbände.
So sei es nicht hinnehmbar, dass im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung wegfallen sollen. Das für alle Mitgliedstaaten verbindliche Recht der Europäischen Union werde missachtet, der Gesetzgeber lasse sich einseitig von der Windenergielobby vor sich hertreiben.

„Wir sind nicht bereit, die praktische Abschaffung des Natur- und Artenschutzes durch die Ampelkoalition unter Führung des grünen Wirtschaftsministers Habeck klaglos hinzunehmen.
Die Pläne von Wirtschaftsminister Habeck stellen einen massiven und rechtswidrigen Angriff auf den Natur- und Artenschutz sowie auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden dar. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität, also unserer Lebensgrundlage. Daher werden wir eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen”, so Harry Neumann, Johannes Bradtka und Sigmar Solbach.

Greta Thunberg demonstriert gegen Windkraftanlagen in Norwegen

Auszüge aus dem Artikel der WELT vom 28.2.2023:

Klimaaktivistin Greta Thunberg demonstriert wieder – diesmal allerdings gegen Windkraftanlagen.

Die samischen Aktivisten protestieren gegen das Fortbestehen von Windparks in der Region Fosen im Westen Norwegens

Der Gerichtshof hatte beschieden, dass das Windparkprojekt die Rechte der indigenen Samen beschneide, ihre Kultur der Rentierzucht zu praktizieren. Die elf Richter erklärten die für den Bau der 151 Turbinen erteilten Genehmigungen einstimmig für ungültig. Die Vertreter der Samen verlangen nun den Abriss der Windkraftanlagen.

„Eine Klimawende, die die Menschenrechte verletzt, ist keine Klimawende, die ihres Namens würdig ist“, sagte die Aktivistin dem Sender TV2.

Schade, dass in Deutschland gesundheitliche Beschwerden von Anwohnern leichtfertig hingenommen werden und damit die körperliche Unversehrtheit nicht ebenfalls einer Verletzung von Menschenrechten gleichgesetzt wird. Dies zählt offenbar weniger als die kulturelle Identität und freie Ausübung der Erwerbstätigkeit!

Hier geht’s zum Artikel:

Norwegen-Greta-Thunberg-demonstriert-gegen-Windkraftanlage-Deckmantel-fuer-Kolonialismus?