Auszüge aus dem Focus-Artikel „Geplante Gesetzesänderung – Härtestes Anti-Windradgesetz aller Zeiten?“
„Eine geplante Gesetzesänderung regt die Windkraftlobby auf: Nach den nun bekanntgewordenen Plänen könnten das Militär für seine Radar-Stützpunkte weit mehr freien Umkreis durchsetzen als bisher. Damit fiele für Windkraftwerke viel beplanbarer Platz weg, sagen die Verbände. Wollen wir das Land mit Windmühlen zupflastern oder es im Ernstfall verteidigen können?“
Auszüge aus dem Focus-Artikel „Geplante Gesetzesänderung – Härtestes Anti-Windradgesetz aller Zeiten?“
„Der Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetzes hat es in sich. Denn dort (§ 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG) ist geregelt, dass Bauwerke nicht errichtet werden dürfen, wo sie Flugsicherungseinrichtungen stören könnten. Im Mai 2023 wurde nun eine Neufassung vorgelegt, […]“
„Der Bundesverband Windenergie (BWE), der angibt, 20.000 Mitglieder der Branche zu vertreten, fiel allerdings aus allen Wolken angesichts der Neufassung jenes Paragrafen. Der sieht nun zusätzlich vor, ’stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs‘ ebenfalls zu schützen, falls Bauwerke die Führung und Überwachung des Flugbetriebs stören können. In Medien war vom ‚härtesten Anti-Windradgesetz aller Zeiten‘ die Rede“.
„Der Hintergrund: Der Lobbyverband rechnet vor, dass dadurch künftig insgesamt ein Drittel des Bundesgebiets von der Errichtung neuer Windkraftwerke ausgenommen würde.“
„Der Streit kann noch unerfreuliche Ausmaße annehmen, denn in der Tat ist die Windkraftindustrie gut vernetzt und genießt auf allen staatlichen Ebenen einen Vorrang, der sich in zahlreichen Vergünstigungen niederschlägt. Das führt dann auch zu einer Selbsteinschätzung, als wäre man in jedem Fall mit besonderem Vorzug zu behandeln. Notfalls auch gegenüber dem Militär.“
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