Das Bundesamt für Umwelt und Naturschutz möchte mit einer geplanten Änderung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz der Energieerzeugung durch die unsäglichen Windkraftanlagen Vorrang vor dem Artenschutz einräumen. Mit der beabsichtigten Neufassung des § 44 soll das bislang geltende Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren gelockert werden, falls eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle beim Betrieb von Windrädern vorliegen, so dass die Tötung einzelner Tiere zukünftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen soll. Dies ist ein handfester Skandal! Nachdem der BUND Naturschutz bei diesem Thema als Anwalt eines echten Natur-, Arten- und Landschaftschutzes kläglich versagt, übt der Verein für Landschafts- & Artenpflege in Bayern (VLAB) diese Rolle in vorbildlicher Weise aus: der VLAB hat eine ablehnende Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben und weist vollkommen zu Recht darauf hin, „dass es Aufgabe des Bundesumweltministeriums sein muss, Landschaften, deren Biodiversität und den Schutz seltener und gefährdeter Arten zu fördern, anstatt der weiteren Industrialisierung von Landschaften durch Windräder und dem damit verbundenen Artenrückgang Vorschub zu leisten“.
Hier lesen Sie die ganze Stellungnahme des VLAB:
www.landschaft-artenschutz.de/wp-content/uploads/SN_Nov_BNatSchG_122020.pdf