Risiken < 1500m

Was sind die konkreten Gefährdungen und Belastungen aus Windkraftanlagen ?

  1. Infraschall
  2. Lärm
  3. Schattenschlag

Infraschall:
Was sind die gesundheitlichen Risiken aus Infraschall ?
Folgende Gesundheitsbeschwerden werden mit Infraschall in Zusammenhang gebracht:
Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen, Tinnitus, Herz-Kreislaufprobleme, Schwindelanfälle, Übelkeit, …. Die Medizin hat dazu folgende Erklärung: Die Sinneszellen –feine Härchen im menschlichen Innenohr- können Infraschall wahrnehmen. Es gibt eine direkte Verbindung zum menschlichen Stammhirn. Das Stammhirn steuert wichtige Lebens-Funktionen wie: Herzfrequenz, Blutdruck, Atumg, etc… Annahme: Das Stammhirn versetzt den Organismus in einen „Alarmzustand“, Folge davon sind die geschilderten Beschwerden. Es ist nicht jeder für diese Symptome gleich anfällig, das scheint sehr individuell zu sein. Allerdings sind Menschen die Probleme mit Migräne, Bewegungsempfindlichkeit, Innenohr-Schaden etc.. haben, besonders anfällig. Es wäre ja schon schlimm genug, wenn nur jeder 10. oder 20. Mitbürger ein gesundheitliches Problem dadurch bekommen würde.

Was ist Infraschall eigentlich ?
Unter Infraschall versteht man Schall, mit einer Frequenz unterhalb von etwa 16 Hz, also im nichthörbaren Bereich. Das menschliche Ohr kann Frequenzen von 20 Hz bis max. 20000 Hz wahrnehmen. Unter Frequenz versteht man die Anzahl an Schwingungen, die in einer bestimmten Zeit erfolgen. Diese Schwingungen können sowohl elektrische Schwingungen, als auch akustische Schwingungen sein. Die Einheit ist Herz (Hz). Ein Hz ist eine Schwingung pro Sekunde. Infraschallwellen breiten sich unabhängig von Tageszeit und Wetterlage sehr gut und ungehindert über große Entfernungen aus. Sie bauen sich wesentlich langsamer ab und reichen deshalb sehr viel weiter als hörbare Schallwellen.
Ein Schutz gegen Infraschallwellen ist nahezu nicht möglich. Er dringt ungehindert in Häuser mit geschlossenen Fenstern und Türen ein. Windräder geben Infraschall deutlich stärker als Schall im hörbaren Bereich ab. Weltweite Studien renommierter Institute und Universitäten weisen auf erhebliche Gefährdungspotentiale hin. Das Robert Koch Institut (Institut des Bundesgesundheitsministeriums) hat 2012 eine Studie wegen des Verdachts auf eine Gefährdung in Auftrag gegeben. Einzig die veraltete TA Lärm, die von vielen staatlichen Stellen zitiert und angewendet wird, verleugnet die Gefährdung durch Infraschall mit der Begründung:
„Die im Infraschallbereich liegenden Schallimmissionen liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und führen daher zu keinen Belästigungen“.
Einfach ausgedrückt heißt das, was man nicht hört, kann auch nicht schaden.
Die Messungen dazu stammen allerdings aus 1998/99 an einem viel kleineren Windrad in Kempten. Dort wurde festgestellt, dass ab einer Entfernung von 250 m der Schalldruckpegel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt und deshalb völlig harmlos ist.
So ist die häufig zitierte 250 m Grenze entstanden und immer noch existent.  Lt. Dem Bericht zur letzten Gemeinderatssitzung im DK sind  „bereits ab einem Abstand von 250 Metern von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten. In diesen Fällen ist keine weitere Prüfung zum Infraschall geboten. Infraschall gibt es nicht“

Lärm:
Die bereits geschilderten Vorgänge am Windrad in Ammerfeld beziehen sich nur auf das Kriterium Lärm. Hier gilt der allseits bekannte und direkt messbare Grenzwert von 45 dB. Eines ist aber sicher: Etwas empfindliche Personen werden mit diesen 45 dB nachts ganz sicher nicht mit geöffneten Fenstern schlafen können. Das ist zumutbare Belastung.
In 2007 gab es eine Studie in England, es wurden Familien die im Abstand bis 1000 m zur Windkraftanlagen lebten, befragt.  Die Aussagen waren:
„Man kann dem Lärm nicht entkommen – es ist wie eine defekte Waschmaschine, ein konstantes Rauschen, Trommeln, Lärm – Du kannst nachts nicht schlafen, dich tagsüber nicht konzentrieren – es ist Folter – Es ist nicht so sehr die Lautstärke, sondern die Art dieses Geräusches. Der Lärm wird mehr gespürt als gehört.“
Windräder waren damals erheblich kleiner dimensioniert als heute.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Mindestabstand von 2000 m zu Einzelhäusern und, wie in England bereits Gesetz, 3000 m Abstand zur Wohnbebauung.

Die Hauptwindrichtung in Böhmfeld ist aus Süd-West.
Die gewählte Position der EGB-Windräder steht genau in dieser Hauptwindrichtung.
Da die Lärmausbreitung auch von der Luftbewegung abhängt, ist dieser Standort für Böhmfeld der ungünstigste bzgl. Lärmbelästigung.

 

Schattenschlag:
Schattenschlag entsteht durch die Abdeckung der Rotorblätter, die sich dann als Schatten am Boden und Häusern auswirken. Dieser Schatten wechselt sich dann mit Sonnenschein sehr schnell ab.
Das geschieht bei einer Drehzahl von angenommenen 10 Umdrehungen pro Minute und 3 Rotorblättern alle 2 Sekunden. Man hat dann eben alle 2 Sekunden Sonne und Schatten abwechselnd. Das erträgt auf Dauer niemand. Zumutbar lt. Gesetz sind 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr.
Auf dem Bild auf Seite 3 (unseres Flyers) ist der Schattenwurf des Mastes und der Flügelblätter vom Ammerfelder Windrad gut zu sehen.  Standorte im südlichen Bereich von Ortschaften sind immer die ungünstigsten , da Schattenschlag sonnenstandsbedingt immer vorhanden ist.
Standorte im Norden sind nie mit diesem Problem behaftet.

Link: Sehenswerter Erfahrungsbericht…