Das Klageverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Ablehnungsbescheid der Gemeinde Böhmfeld wurde am 29. Januar 2016 eingestellt, nachdem die Vertreter der Bürgerinitiative als Klageführer die Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Diese Erledigungserklärung haben wir abgegeben, weil mit der 10-H-Regel grundsätzlich ein größerer Schutzabstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben wird, als wir ihn in dem Bürgerbegehren vorgesehen hatten.
Aufgrund der Erhöhung des Streitwerts von ursprünglich 5.000 Euro auf 15.000 Euro und mit der hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten auf Gemeinde und Kläger wurden die seitens der Kläger und der BI vorausbezahlten Gerichtskosten vollständig einbehalten und eine nur sehr geringe Nachüberweisung geleistet.
Das Klageverfahren ist damit abgeschlossen.