Archiv für den Monat: Januar 2024

Windräder im Wald: Erschreckend hohe Risiken für Waldeigentümer bei Pachtende

Sehr interessant ist dieser Artikel, der die doch sehr erheblichen Risiken für Waldbesitzer thematisiert, die Ihren Wald für die Windkraftnutzung verpachten wollen:

Auszüge hieraus:

„Windkraftanlagen sind bei vielen Waldeigentümern populär. Erstaunlich ist, dass die damit verbundenen Risiken kaum diskutiert und die Entscheidungen ohne Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte – vor allem der Dimension der Rückbaukosten – getroffen werden.“ […]

„Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.“ […]

„Wirtschaftlich hängt die Windkraft vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, das dem Betreiber über 20 Jahre vielerlei ungewöhnliche finanzielle und sonstige Vorteile gewährt. Der Bestand dieses Gesetzes ist jedoch über diesen langen Zeitraum keinesfalls sicher.“ […]

„Die gesetzlich geforderte kostspielige Sicherheitsleistung wird aus politischen Gründen viel zu niedrig angesetzt. Das Risiko der Unterdeckung trägt der Waldeigentümer.“ […]

„In diesem Dokument aus dem Jahr 2019 wurde versucht, die Rückbaukosten für eine moderne WKA zu schätzen. Aber nur der Anlage, nicht die Kosten der Beseitigung der Bodenversiegelungen! Die Kosten des Anlagenrückbaus werden brutto nach Abzug von Verwertungserlösen auf ca. 600.000 Euro Stand 2019 berechnet. Prognostiziert auf das Jahr 2039 und unterstellt Kostensteigerungen von nur 3,0 Prozent p.a. werden die Kosten allein für den Rückbau der Anlage auf etwa 1,2 Millionen Euro, also dreimal so hoch wie die derzeit verlangte Sicherheitsleistungen für den gesamten Rückbau von Anlage und Bodenversiegelung geschätzt. Noch ungleich viel höher als die für den Rückbau der WKA werden die Kosten für den Rückbau der Straßen und Kranflächen sein.“ […]

„Wichtig ist dabei auch zu verstehen, dass sich bei dieser Situation ein Schereneffekt zu Lasten des Grundstückseigentümers entwickelt: Die Rückbaubankbürgschaft ist ein bedingter Nominalanspruch des Waldeigentümers gegen die Bank. Das heißt, dieser Anspruch unterliegt bis zur Inanspruchnahme der Bürgschaft der Wertminderung durch Inflation. Es ist durchaus denkbar, dass nach 20 Jahren bei Inanspruchnahme der Bürgschaft der Realwert dann bei Null liegt, da die Inflation jedes Jahres auf dem Sockel aller vorherigen Jahrespreissteigerungen aufsetzt und ein so langer Zeitrahmen von 20 Jahren eine hohe Dynamik bei der inflationären Steigerung bewirkt („Zinseszins-Effekt“).

Die Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung des Grundstückeigentümers zum Rückbau sind jedoch Realkosten. Sie steigen mit der Inflation und werden deshalb wegen der zu erwartenden Inflation in 20 langen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit über dem inflationär über 20 Jahre reduzierten nominalen Betrag der Bankbürgschaft liegen. Die Schadensdimension bei der fast sicheren Insolvenz des Betreibers und gleichzeitiger inflationärer Aushöhlung des nominalen Rückbaubürgschaftsanspruchs gegen die Bank und inflationärer Steigerung der Rückbaukosten können wahrlich atemberaubend werden. Sie hat zweifellos das Potential, wenn nicht sogar die sehr große Wahrscheinlichkeit, den Waldeigentümer finanziell zu ruinieren.“

Hier geht`s zu dem überaus lesenswerten Artikel mit vielen weiteren, hochinteressanten Aspekten:

https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/windraeder-wald-risiken-waldeigentuemer-windkraftanlagen-wka/