„Gut gemeint“ resultiert leider oftmals im Gegenteil von „Gut gemacht“. Das Beispiel Energiewende gehört leider dazu: Wegen des fehlenden Anreizes eines funktionierenden CO2-Zertifikatehandels werden in Deutschland heute wieder Spitzenwerte bei der CO2 Erzeugung erreicht – trotz des stetigen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Erfahren Sie, warum Energieautarkie durch die Kraft der Sonne – also der Ersatz aller fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien – aus physikalischen und ökonomischen Gründen auf absehbare Zeit reines Wunschdenken bleiben wird. Leider wird das Thema Energiesparen nicht in seine ökonomischen Überlegungen einbezogen.
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Aktueller Stand (4.8.2014) zur Klage vor dem VG München
Mit einem Schreiben vom 1.8.2014 hat RA Dr. Nüsslein das Ruhen des Klageverfahrens beantragt, dem Antrag wurde am 4.8.2014 durch das VG München stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen verfahrenstechnischen Vorgang, um auf Anregung der Richterin am VG München die weitere inhaltliche Ausgestaltung von Länderöffnungsklausel (BauGB) und bayerischer Abstandsregelung (BayBO) abzuwarten. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2014 angedacht. Danach werden die Auswirkungen auf das Verfahren geprüft. Wegen des aktuell ruhenden Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen (Einwände von Bundeswehr und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) ist das Bürgerbegehren aber nicht automatisch obsolet und wird vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügbaren Informationen zu bewerten sein. Das Verfahren kann jederzeit schadlos wieder aufgenommen werden.
Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer
Sehen Sie sich diesen wissenschaftlich fundierten Vortrag von Dr. Johannes Mayer zu den gesundheitlichen Risiken durch hörbaren Lärm und Infraschall, basierend auf dessen Recherchen und Unterlagen von Dr. Reinhard Lange, Chefarzt der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen an. Nur ein gnadenloser Ignorant wird danach die auf veralteten Kenntnissen basierende und daher nicht länger haltbare These aufrecht erhalten wollen, dass Infraschall nach einer Entfernung von wenigen hundert Metern zur Emissionsquelle nicht mehr vorhanden sei. Diese knapp 30 Minuten sind gut investierte Zeit!
Film „Das geht uns alle an!“
Uns wurde immer wieder gesagt, Panikmache gegen die Windräder zähle nicht.
Genausowenig aber die unkritische Windradromantik von Windkraftlobby und angeblichen Naturschützern.
Das geht uns alle an – ein kritischer Film zur aktuellen Diskussion um die Energiewende am Beispiel der Gemeinde Laubach und des Vogelsbergs in Hessen, u.a. zu gesundheitlichen Risiken wie Infraschall, Wirtschaftlichkeit, lokale Energie-Autarkie, Umwelt- und Naturschutz. Mit eindrucksvollen Bildern vom Windpark „Goldner Steinrück“ und selbstkritischen Stadträten zum Thema Windkraft.
Ein lohnenswerter Film für alle: Bedingungslose WKA-Befürworter, potenzielle Goldgräber wie auch erbitterte Gegner von Windkraftanlagen.
Genauso sehenswert: Die Sendung Frontal21 „Ärgernis Windrad“, vom 22. Oktober 2013, auf die wir am 25. Oktober 2013 hingewiesen haben (Link s.u.).
Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung
Das bayerische Kabinett hat am 8.4.2014 die Umsetzung der 10H-Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Gemeinde kann im Bebauungsplan einen kleineren Abstand beschließen.
Gott sei Dank liegt diese Entscheidung für Böhmfeld nicht mehr in der Hand von Gemeinde und Bürgermeister!
08.04.14
Bericht aus der Kabinettssitzung:
2. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.
Damit hat das (auch in Böhmfeld bemühte) Droh-Szenario “ Wenn wir es nicht machen, dann macht es ein anderer!“ ausgedient.
Vielen Dank, daß Sie Wort gehalten haben, Herr Seehofer!
Schreiben Ärzteforum Emissionsschutz an Ministerpräsident Seehofer
Hier finden Sie das Schreiben des Ärzteforums Emissionsschutz an den Ministerpräsident Horst Seehofer. Dieses zeigt, dass die von uns vielfach artikulierten Bedenken zum Gesundheitsschutz in Verbindung mit Windkraftanlagen absolut berechtigt sind! Auf dieses Schreiben haben wir auch in unserer Stellungnahme an den Donaukurier und den Eichstätter Kurier zum Kabinettsbeschluß vom 4.2.2014 Bezug genommen – sehr informativ und lesenswert:
Während sich andernorts bislang bedingungslose Windkraftbefürworter vereinzelt von diesen Argumenten beeindruckt gezeigt haben, verweisen unser Bürgermeister und Verantwortliche der Energiegenossenschaft weiter auf einen veralteten Kenntnisstand, z.B. die TA Lärm.
Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK
Stellungnahme:
Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.
Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:
Unser Flyer zum Bürgerbegehren
- Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
- Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
- Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
- Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
- Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
- Was sind unsere nächsten Schritte?
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)
Bürgerbegehren in Böhmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm gesät?
In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der Böhmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichstätt abzulehnen. Die beiden Fragen des Bürgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der Änderung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung der Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenhöhe beträgt.
Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den Bürgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter Käufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des Bürgerbegehrens und Mitglieder der Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld. Schließlich wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bevölkerung Böhmfelds aktiv unterstützt. „Es wird den Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.“ Dabei hätte die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchführung des Bürgerbegehrens beschließen können, stellen die Initiatoren klar. Von einem „Bürgerwindrad“ könne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.
Böhmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt. Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der Bürger in den unterschiedlichen Gebieten. So muß ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als 3 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begründet insbesondere damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Abstände zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren, warum es ungesetzlich sein soll, wenn das Bürgerbegehren alle Bürger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht? Eine Unzulässigkeit ergibt sich auch aus Sicht des Rechtsanwalts Dr. Nüsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: „Die Vertreter stellen mit dem Bürgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln anzustreben. Das Bürgerbegehren entspricht inhaltlich grundsätzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingeführt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im Übrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zurückzustellen.“ Zudem seien bei der Ausformulierung des Bürgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile berücksichtigt worden und träfen gerade nicht zu.
Die Bewertung des Landratsamtes, das Bürgerbegehren sei unzulässig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Antrags für falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als „mehrfach rechtlich problematisch“ und „erscheint unzulässig“ zu einer strikten Unzulässigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine mögliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen könnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener Bürgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bürger hingegen können erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeinträchtigung z.B. durch Lärm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.
Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichstätt gerade Recht, um die Zulassung des Bürgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kräftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig über die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichstätt gestritten wurde.
Da die Vertreter des Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der Änderung des Teilflächennutzungsplans glauben, prüfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angeführten Fristen zu wahren.
