Archiv des Autors: Redakteur1

Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer

Sehen Sie sich diesen wissenschaftlich fundierten Vortrag von Dr. Johannes Mayer zu den gesundheitlichen Risiken durch hörbaren Lärm und Infraschall, basierend auf dessen Recherchen und Unterlagen von Dr. Reinhard Lange, Chefarzt der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen an. Nur ein gnadenloser Ignorant wird danach die auf veralteten Kenntnissen basierende und daher nicht länger haltbare These aufrecht erhalten wollen, dass Infraschall nach einer Entfernung von wenigen hundert Metern zur Emissionsquelle nicht mehr vorhanden sei. Diese knapp 30 Minuten sind gut investierte Zeit!

Film „Das geht uns alle an!“

Uns wurde immer wieder gesagt, Panikmache gegen die Windräder zähle nicht.

Genausowenig aber die unkritische Windradromantik von Windkraftlobby und angeblichen Naturschützern.

Das geht uns alle an – ein kritischer Film zur aktuellen Diskussion um die Energiewende am Beispiel der Gemeinde Laubach und des Vogelsbergs in Hessen, u.a. zu gesundheitlichen Risiken wie Infraschall, Wirtschaftlichkeit, lokale Energie-Autarkie, Umwelt- und Naturschutz. Mit eindrucksvollen Bildern vom Windpark „Goldner Steinrück“ und selbstkritischen Stadträten zum Thema Windkraft.

Ein lohnenswerter Film für alle: Bedingungslose WKA-Befürworter, potenzielle Goldgräber wie auch erbitterte Gegner von Windkraftanlagen.

Genauso sehenswert: Die Sendung Frontal21 „Ärgernis Windrad“, vom 22. Oktober 2013, auf die wir am 25. Oktober 2013 hingewiesen haben (Link s.u.).

Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung

Das bayerische Kabinett hat am 8.4.2014 die Umsetzung der 10H-Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Gemeinde kann im Bebauungsplan einen kleineren Abstand beschließen.

Gott sei Dank liegt diese Entscheidung für Böhmfeld nicht mehr in der Hand von Gemeinde und Bürgermeister!

08.04.14

Bericht aus der Kabinettssitzung:

2. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Damit hat das (auch in Böhmfeld bemühte) Droh-Szenario “ Wenn wir es nicht machen, dann macht es ein anderer!“ ausgedient.

Vielen Dank, daß Sie Wort gehalten haben, Herr Seehofer! 

Schreiben Ärzteforum Emissionsschutz an Ministerpräsident Seehofer

Hier finden Sie das Schreiben des Ärzteforums Emissionsschutz an den Ministerpräsident Horst Seehofer. Dieses zeigt, dass die von uns vielfach artikulierten Bedenken zum Gesundheitsschutz in Verbindung mit Windkraftanlagen absolut berechtigt sind! Auf dieses Schreiben haben wir auch in unserer Stellungnahme an den Donaukurier und den Eichstätter Kurier zum Kabinettsbeschluß vom 4.2.2014 Bezug genommen – sehr informativ und lesenswert:

Ärzteforum_Seehofer

Während sich andernorts bislang bedingungslose Windkraftbefürworter vereinzelt von diesen Argumenten beeindruckt gezeigt haben, verweisen unser Bürgermeister und Verantwortliche der Energiegenossenschaft weiter auf einen veralteten Kenntnisstand, z.B. die TA Lärm.

Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK

Stellungnahme:

1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Daher haben wir uns von Anfang an für die interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen, um Raum für die besten Lösungen für Mensch und Natur zu schaffen, auch wenn dies mehr Zeit und Mühe für alle Beteiligten bedeutet.
3. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen.
4. Die Bedeutung des aktuellen Kabinettsbeschlusses für unsere Klage über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht München werden wir prüfen. Jedoch wird im Kabinettbeschluss die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Dies ist gerade bei einer Konstellation wie in Böhmfeld sehr problematisch, weil der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der örtlichen Energiegenossenschaft zugleich auch die Interessen des Investors vertritt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bürgerbegehren wieder eine sehr hohe Bedeutung zu. Insgesamt haben wir es nur der glücklichen Fügung zu verdanken, dass zwei einschlägige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Bundeswehr, Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe) das unglückselige Projekt der Energiegenossenschaft vereiteln. Unabhängig von Böhmfeld sind etliche andere Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen.
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.

Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die  Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:

+ Stärkung der Bügerrechte: Es kann doch nicht sein, dass wir einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht engagieren, um ein einwandfreies Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen, während das Landratsamt und die Gemeinde Böhmfeld rechtlich sehr bedenkliche Begründungen für eine Unzulässigkeit ins Feld führen. Damit werden unerhört hohe Hürden für eine Zulässigkeit definiert (Gebietstypendifferenzierung i.V.m. angeblichen Einheitsabstand unter Vernachlässigung des Wortes mindestens usw.). Der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Bürgerbegehrens wurde in unseren Augen in keiner Weise Rechnung getragen!
+ Eigene Glaubwürdigkeit bewahren und Zeichen setzen, dass man mit uns nicht alles machen kann.
+ Aufdecken der investorenfreundlichen, auf Vermeidung von Schadenerstaz ausgerichteten Rolle des Landratsamtes.
+ Schutz vor unvorhergesehenen Entwicklungen, da die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Teilflächennutzungsplans nur ruhen läßt und nach Aussage unseres Bürgermeisters bei einer Änderung der Rahmenbedingungen jederzeit wieder aufleben lassen und binnen 6 Monaten zur Planreife führen möchte (siehe Bericht im DK vom 26.11.2013). Die angekündigte Beendigung  des Projekts der Energiegenossenschaft am Reisberg ist für unsere Klage irrelevant.
+ Wirtschaftlich ist es inzwischen teurer, die Klage zurückzuziehen, als vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Die Chancen hierfür stehen recht gut.

 

Unser Flyer zum Bürgerbegehren

  • Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
  • Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
  • Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
  • Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
  • Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
  • Was sind unsere nächsten Schritte?

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)

Bürgerbegehren in Böhmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm gesät?

In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der Böhmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichstätt abzulehnen. Die beiden Fragen des Bürgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der Änderung des Teilflächennutzungsplans zur  Ausweisung der Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenhöhe beträgt.

Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den Bürgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter Käufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des Bürgerbegehrens und Mitglieder der Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld. Schließlich wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bevölkerung Böhmfelds aktiv unterstützt. „Es wird den Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.“ Dabei hätte die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchführung des Bürgerbegehrens beschließen können, stellen die Initiatoren klar. Von einem „Bürgerwindrad“ könne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.

Böhmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt.  Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der Bürger in den unterschiedlichen Gebieten. So muß ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als  3 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begründet insbesondere damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Abstände zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren,  warum es ungesetzlich sein soll, wenn das Bürgerbegehren alle Bürger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht?  Eine Unzulässigkeit ergibt sich auch aus  Sicht des Rechtsanwalts Dr. Nüsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: „Die Vertreter stellen mit dem Bürgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln anzustreben. Das Bürgerbegehren entspricht inhaltlich grundsätzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingeführt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im Übrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zurückzustellen.“  Zudem seien bei der Ausformulierung des Bürgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile berücksichtigt worden und träfen gerade nicht zu.

Die Bewertung des Landratsamtes, das Bürgerbegehren sei unzulässig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Antrags für falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als „mehrfach rechtlich problematisch“ und „erscheint unzulässig“ zu einer strikten Unzulässigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine mögliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen könnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener Bürgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bürger hingegen können erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeinträchtigung z.B. durch Lärm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.

Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichstätt gerade Recht, um die Zulassung des Bürgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kräftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig über die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichstätt gestritten wurde.

Da die Vertreter des Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der Änderung des Teilflächennutzungsplans glauben, prüfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angeführten Fristen zu wahren.

Link

Am MIttwoch, den 14.8.2013 haben wir 210 Unterschriften für die Beantragung des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde abgegeben. Bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken wir uns herzlich! In einem nächsten Schritt müssen nun die Gemeindevertreter über die Zulassung des Begehrens entscheiden.

Hier der Link zum Artikel im Donaukurier und Eichstätter Kurier vom 15./16. August 2013:

http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Boehmfeld-Mindestabstand-Das-Zehnfache-der-Nabenhoehe;art575,2804397

PDF-Download: Bürgerbegehren Böhmfeld
PDF-Download: Pressetext Bürgerbegehren
 
 

Unterschriftensammlung für Antrag Bürgerbegehren

Am 16.7.2013 hat die Arbeitsgruppe „Bürgerbegehren“ der Bürgerinitiative den Start der Unterschriftensammlung für die Beantragung des Bürgerbegehrens eingeläutet. Die Sammlung läuft nun in den nächsten Wochen. Zielsetzung ist es, eine Zulassung des Bürgerbegehrens und einen rechtsverbindlichen Bürgerentscheid zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu erreichen. Wie in der Petition vom März 2013 besteht die zentrale Forderung darin, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von Böhmfeld die 10-fache Nabenhöhe betragen muss. Auch am Reisberg wäre demnach die Errichtung von Windkraftanlagen möglich, allerdings nicht mit einer Nabenhöhe von 149 m und einer Gesamthöhe von 207 m (wie von der Energiegenossenschaft projektiert), sondern „nur“ noch z.B. eine Nabenhöhe von 100 m für einen 1.000 m entfernten Standort. Damit liegt unsere Forderung deutlich unter den Forderungen der meisten anderen Bürgerinitiativen und der bayerisch-thüringischen Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Horst Seehofer, die den 10-fachen Abstand der Gesamthöhe vorsieht (z.B. 2.000 m Abstand bei einer 200 m hohen Anlage). Ferner sollen alle rechtlichen Massnahmen ausgeschöpft werden, damit Bauanfragen, etc. bis Inkrafttreten unserer Abstandsregelung diese nicht unterlaufen können. Der Text ist mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus Ingolstadt erarbeitet worden und stellt nach gemeinsamer Rechtsauffassung KEINE Verhinderungsplanung dar! Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Unterschriften können von Wahlberechtigten Böhmfeldern auch bei allen Vertretern des Bürgerbegehrens geleistet werden:

1. Bernd Hafner, Lehenäcker 34a, 85113 Böhmfeld

2. Gerd Hamilton, Am Bogen 6, 85113 Böhmfeld

3. Manfred Wenger, Bonifatiusstr. 7, 85113 Böhmfeld