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Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die  Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:

+ Stärkung der Bügerrechte: Es kann doch nicht sein, dass wir einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht engagieren, um ein einwandfreies Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen, während das Landratsamt und die Gemeinde Böhmfeld rechtlich sehr bedenkliche Begründungen für eine Unzulässigkeit ins Feld führen. Damit werden unerhört hohe Hürden für eine Zulässigkeit definiert (Gebietstypendifferenzierung i.V.m. angeblichen Einheitsabstand unter Vernachlässigung des Wortes mindestens usw.). Der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Bürgerbegehrens wurde in unseren Augen in keiner Weise Rechnung getragen!
+ Eigene Glaubwürdigkeit bewahren und Zeichen setzen, dass man mit uns nicht alles machen kann.
+ Aufdecken der investorenfreundlichen, auf Vermeidung von Schadenerstaz ausgerichteten Rolle des Landratsamtes.
+ Schutz vor unvorhergesehenen Entwicklungen, da die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Teilflächennutzungsplans nur ruhen läßt und nach Aussage unseres Bürgermeisters bei einer Änderung der Rahmenbedingungen jederzeit wieder aufleben lassen und binnen 6 Monaten zur Planreife führen möchte (siehe Bericht im DK vom 26.11.2013). Die angekündigte Beendigung  des Projekts der Energiegenossenschaft am Reisberg ist für unsere Klage irrelevant.
+ Wirtschaftlich ist es inzwischen teurer, die Klage zurückzuziehen, als vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Die Chancen hierfür stehen recht gut.

 

Unser Flyer zum Bürgerbegehren

  • Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
  • Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
  • Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
  • Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
  • Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
  • Was sind unsere nächsten Schritte?

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)

Bürgerbegehren in Böhmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm gesät?

In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der Böhmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichstätt abzulehnen. Die beiden Fragen des Bürgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der Änderung des Teilflächennutzungsplans zur  Ausweisung der Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenhöhe beträgt.

Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den Bürgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter Käufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des Bürgerbegehrens und Mitglieder der Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld. Schließlich wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bevölkerung Böhmfelds aktiv unterstützt. „Es wird den Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.“ Dabei hätte die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchführung des Bürgerbegehrens beschließen können, stellen die Initiatoren klar. Von einem „Bürgerwindrad“ könne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.

Böhmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt.  Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der Bürger in den unterschiedlichen Gebieten. So muß ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als  3 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begründet insbesondere damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Abstände zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren,  warum es ungesetzlich sein soll, wenn das Bürgerbegehren alle Bürger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht?  Eine Unzulässigkeit ergibt sich auch aus  Sicht des Rechtsanwalts Dr. Nüsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: „Die Vertreter stellen mit dem Bürgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln anzustreben. Das Bürgerbegehren entspricht inhaltlich grundsätzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingeführt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im Übrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zurückzustellen.“  Zudem seien bei der Ausformulierung des Bürgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile berücksichtigt worden und träfen gerade nicht zu.

Die Bewertung des Landratsamtes, das Bürgerbegehren sei unzulässig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Antrags für falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als „mehrfach rechtlich problematisch“ und „erscheint unzulässig“ zu einer strikten Unzulässigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine mögliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen könnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener Bürgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bürger hingegen können erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeinträchtigung z.B. durch Lärm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.

Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichstätt gerade Recht, um die Zulassung des Bürgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kräftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig über die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichstätt gestritten wurde.

Da die Vertreter des Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der Änderung des Teilflächennutzungsplans glauben, prüfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angeführten Fristen zu wahren.

Link

Am MIttwoch, den 14.8.2013 haben wir 210 Unterschriften für die Beantragung des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde abgegeben. Bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken wir uns herzlich! In einem nächsten Schritt müssen nun die Gemeindevertreter über die Zulassung des Begehrens entscheiden.

Hier der Link zum Artikel im Donaukurier und Eichstätter Kurier vom 15./16. August 2013:

http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Boehmfeld-Mindestabstand-Das-Zehnfache-der-Nabenhoehe;art575,2804397

PDF-Download: Bürgerbegehren Böhmfeld
PDF-Download: Pressetext Bürgerbegehren
 
 

Unterschriftensammlung für Antrag Bürgerbegehren

Am 16.7.2013 hat die Arbeitsgruppe „Bürgerbegehren“ der Bürgerinitiative den Start der Unterschriftensammlung für die Beantragung des Bürgerbegehrens eingeläutet. Die Sammlung läuft nun in den nächsten Wochen. Zielsetzung ist es, eine Zulassung des Bürgerbegehrens und einen rechtsverbindlichen Bürgerentscheid zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu erreichen. Wie in der Petition vom März 2013 besteht die zentrale Forderung darin, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von Böhmfeld die 10-fache Nabenhöhe betragen muss. Auch am Reisberg wäre demnach die Errichtung von Windkraftanlagen möglich, allerdings nicht mit einer Nabenhöhe von 149 m und einer Gesamthöhe von 207 m (wie von der Energiegenossenschaft projektiert), sondern „nur“ noch z.B. eine Nabenhöhe von 100 m für einen 1.000 m entfernten Standort. Damit liegt unsere Forderung deutlich unter den Forderungen der meisten anderen Bürgerinitiativen und der bayerisch-thüringischen Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Horst Seehofer, die den 10-fachen Abstand der Gesamthöhe vorsieht (z.B. 2.000 m Abstand bei einer 200 m hohen Anlage). Ferner sollen alle rechtlichen Massnahmen ausgeschöpft werden, damit Bauanfragen, etc. bis Inkrafttreten unserer Abstandsregelung diese nicht unterlaufen können. Der Text ist mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus Ingolstadt erarbeitet worden und stellt nach gemeinsamer Rechtsauffassung KEINE Verhinderungsplanung dar! Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Unterschriften können von Wahlberechtigten Böhmfeldern auch bei allen Vertretern des Bürgerbegehrens geleistet werden:

1. Bernd Hafner, Lehenäcker 34a, 85113 Böhmfeld

2. Gerd Hamilton, Am Bogen 6, 85113 Böhmfeld

3. Manfred Wenger, Bonifatiusstr. 7, 85113 Böhmfeld

Vernetzung der BI im Landkreis Eichstätt: Mehr Abstand von WKA zur Wohnbebauung

Die Bürgerinitiativen aus Böhmfeld, Beilngries und Mendorf haben sich am 28.5.2013 in Eichstätt mit der stellv. Landrätin Rita Böhm getroffen. Hauptforderung ist, dass sich der Landkreis für eine gesetzliche Mindestabstandsregelung stark machen soll, die dem Größenwachstum moderner WKA Rechnung trägt und die Risiken aus der Nutzung der Windkraft reduziert. Bürgerinitiativen aus Unterfranken hatten sich mit Ministerpräsident Seehofer und Umweltminister Huber getroffen und einen Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe gefordert. Herr Seehofer hatte damals die Überprüfung der aktuell geltenden Abstandsempfehlung von 300-800 m (anhängig von Bebauung) bis Ostern zugesagt. Die Bürgerinitiativen betonen: „Bis dato habe es leider keinen Vorschlag seitens der zuständigen Staatsregierung gegeben, es dürfe nicht bei leeren Versprechungen bleiben! Es bestehe akuter Handlungsbedarf angesichts des hohen politischen Drucks zur Umsetzung von Windkraftanlagen.“

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Guter Kompromiss Windpark Zöschingen

In den heutigen Nachrichten wurde die Einweihung eines Bürgerwindparkes in Zöschingen gemeldet (Landkreis Dillingen).
Unserer Meinung nach ein gelungenes Beispiel einer Kompromisslösung nach Enbindung der betroffenen Bürger.
Hier waren ursprünglich ursprünglich 13 WKA mit einer minimalen Entfernung von 800 m zur nächsten Wohnbebauung geplant. Im Rahmen eines Kompromisses  vor dem Augsburger Verwaltungsgericht wurden dann daraus 8 WKA, das erste mit einem minimalen Abstand von 1.850 m. Die Restlichen WKA stehen mehr als 2000 m weit weg und allesamt im Wald.
Nachzulesen bei: