Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die  Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:

+ Stärkung der Bügerrechte: Es kann doch nicht sein, dass wir einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht engagieren, um ein einwandfreies Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen, während das Landratsamt und die Gemeinde Böhmfeld rechtlich sehr bedenkliche Begründungen für eine Unzulässigkeit ins Feld führen. Damit werden unerhört hohe Hürden für eine Zulässigkeit definiert (Gebietstypendifferenzierung i.V.m. angeblichen Einheitsabstand unter Vernachlässigung des Wortes mindestens usw.). Der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Bürgerbegehrens wurde in unseren Augen in keiner Weise Rechnung getragen!
+ Eigene Glaubwürdigkeit bewahren und Zeichen setzen, dass man mit uns nicht alles machen kann.
+ Aufdecken der investorenfreundlichen, auf Vermeidung von Schadenerstaz ausgerichteten Rolle des Landratsamtes.
+ Schutz vor unvorhergesehenen Entwicklungen, da die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Teilflächennutzungsplans nur ruhen läßt und nach Aussage unseres Bürgermeisters bei einer Änderung der Rahmenbedingungen jederzeit wieder aufleben lassen und binnen 6 Monaten zur Planreife führen möchte (siehe Bericht im DK vom 26.11.2013). Die angekündigte Beendigung  des Projekts der Energiegenossenschaft am Reisberg ist für unsere Klage irrelevant.
+ Wirtschaftlich ist es inzwischen teurer, die Klage zurückzuziehen, als vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Die Chancen hierfür stehen recht gut.