„Gut gemeint“ resultiert leider oftmals im Gegenteil von „Gut gemacht“. Das Beispiel Energiewende gehört leider dazu: Wegen des fehlenden Anreizes eines funktionierenden CO2-Zertifikatehandels werden in Deutschland heute wieder Spitzenwerte bei der CO2 Erzeugung erreicht – trotz des stetigen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Erfahren Sie, warum Energieautarkie durch die Kraft der Sonne – also der Ersatz aller fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien – aus physikalischen und ökonomischen Gründen auf absehbare Zeit reines Wunschdenken bleiben wird. Leider wird das Thema Energiesparen nicht in seine ökonomischen Überlegungen einbezogen.
Aktueller Stand (4.8.2014) zur Klage vor dem VG München
Mit einem Schreiben vom 1.8.2014 hat RA Dr. Nüsslein das Ruhen des Klageverfahrens beantragt, dem Antrag wurde am 4.8.2014 durch das VG München stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen verfahrenstechnischen Vorgang, um auf Anregung der Richterin am VG München die weitere inhaltliche Ausgestaltung von Länderöffnungsklausel (BauGB) und bayerischer Abstandsregelung (BayBO) abzuwarten. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2014 angedacht. Danach werden die Auswirkungen auf das Verfahren geprüft. Wegen des aktuell ruhenden Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen (Einwände von Bundeswehr und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) ist das Bürgerbegehren aber nicht automatisch obsolet und wird vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügbaren Informationen zu bewerten sein. Das Verfahren kann jederzeit schadlos wieder aufgenommen werden.
Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer
Sehen Sie sich diesen wissenschaftlich fundierten Vortrag von Dr. Johannes Mayer zu den gesundheitlichen Risiken durch hörbaren Lärm und Infraschall, basierend auf dessen Recherchen und Unterlagen von Dr. Reinhard Lange, Chefarzt der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen an. Nur ein gnadenloser Ignorant wird danach die auf veralteten Kenntnissen basierende und daher nicht länger haltbare These aufrecht erhalten wollen, dass Infraschall nach einer Entfernung von wenigen hundert Metern zur Emissionsquelle nicht mehr vorhanden sei. Diese knapp 30 Minuten sind gut investierte Zeit!
Film „Das geht uns alle an!“
Uns wurde immer wieder gesagt, Panikmache gegen die Windräder zähle nicht.
Genausowenig aber die unkritische Windradromantik von Windkraftlobby und angeblichen Naturschützern.
Das geht uns alle an – ein kritischer Film zur aktuellen Diskussion um die Energiewende am Beispiel der Gemeinde Laubach und des Vogelsbergs in Hessen, u.a. zu gesundheitlichen Risiken wie Infraschall, Wirtschaftlichkeit, lokale Energie-Autarkie, Umwelt- und Naturschutz. Mit eindrucksvollen Bildern vom Windpark „Goldner Steinrück“ und selbstkritischen Stadträten zum Thema Windkraft.
Ein lohnenswerter Film für alle: Bedingungslose WKA-Befürworter, potenzielle Goldgräber wie auch erbitterte Gegner von Windkraftanlagen.
Genauso sehenswert: Die Sendung Frontal21 „Ärgernis Windrad“, vom 22. Oktober 2013, auf die wir am 25. Oktober 2013 hingewiesen haben (Link s.u.).
Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung
Das bayerische Kabinett hat am 8.4.2014 die Umsetzung der 10H-Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Gemeinde kann im Bebauungsplan einen kleineren Abstand beschließen.
Gott sei Dank liegt diese Entscheidung für Böhmfeld nicht mehr in der Hand von Gemeinde und Bürgermeister!
08.04.14
Bericht aus der Kabinettssitzung:
2. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.
Damit hat das (auch in Böhmfeld bemühte) Droh-Szenario “ Wenn wir es nicht machen, dann macht es ein anderer!“ ausgedient.
Vielen Dank, daß Sie Wort gehalten haben, Herr Seehofer!
Schreiben Ärzteforum Emissionsschutz an Ministerpräsident Seehofer
Hier finden Sie das Schreiben des Ärzteforums Emissionsschutz an den Ministerpräsident Horst Seehofer. Dieses zeigt, dass die von uns vielfach artikulierten Bedenken zum Gesundheitsschutz in Verbindung mit Windkraftanlagen absolut berechtigt sind! Auf dieses Schreiben haben wir auch in unserer Stellungnahme an den Donaukurier und den Eichstätter Kurier zum Kabinettsbeschluß vom 4.2.2014 Bezug genommen – sehr informativ und lesenswert:
Während sich andernorts bislang bedingungslose Windkraftbefürworter vereinzelt von diesen Argumenten beeindruckt gezeigt haben, verweisen unser Bürgermeister und Verantwortliche der Energiegenossenschaft weiter auf einen veralteten Kenntnisstand, z.B. die TA Lärm.
Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK
Stellungnahme:
Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.
Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:
Unser Flyer zum Bürgerbegehren
- Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
- Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
- Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
- Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
- Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
- Was sind unsere nächsten Schritte?
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)
SZ-Artikel: „Die Länder sollen Abstand zwischen Häusern und Windrädern festlegen“
Artikel in der Süddeutschen vom 12.11.2013: „Bayern setzt sich in Berlin durch Die Länder sollen Abstand zwischen Häusern und Windrädern festlegen“
Link: http://www.sueddeutsche.de/F55388/1648618/Bayern-setzt-sich-in-Berlin-durch.html
