Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die  Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:

+ Stärkung der Bügerrechte: Es kann doch nicht sein, dass wir einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht engagieren, um ein einwandfreies Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen, während das Landratsamt und die Gemeinde Böhmfeld rechtlich sehr bedenkliche Begründungen für eine Unzulässigkeit ins Feld führen. Damit werden unerhört hohe Hürden für eine Zulässigkeit definiert (Gebietstypendifferenzierung i.V.m. angeblichen Einheitsabstand unter Vernachlässigung des Wortes mindestens usw.). Der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Bürgerbegehrens wurde in unseren Augen in keiner Weise Rechnung getragen!
+ Eigene Glaubwürdigkeit bewahren und Zeichen setzen, dass man mit uns nicht alles machen kann.
+ Aufdecken der investorenfreundlichen, auf Vermeidung von Schadenerstaz ausgerichteten Rolle des Landratsamtes.
+ Schutz vor unvorhergesehenen Entwicklungen, da die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Teilflächennutzungsplans nur ruhen läßt und nach Aussage unseres Bürgermeisters bei einer Änderung der Rahmenbedingungen jederzeit wieder aufleben lassen und binnen 6 Monaten zur Planreife führen möchte (siehe Bericht im DK vom 26.11.2013). Die angekündigte Beendigung  des Projekts der Energiegenossenschaft am Reisberg ist für unsere Klage irrelevant.
+ Wirtschaftlich ist es inzwischen teurer, die Klage zurückzuziehen, als vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Die Chancen hierfür stehen recht gut.

 

Unser Flyer zum Bürgerbegehren

  • Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
  • Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
  • Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
  • Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
  • Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
  • Was sind unsere nächsten Schritte?

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)

Überflugrechte durch Luftamt Süd verweigert

Am Freitag, den 4.10.2013 haben drei Vertreter der BI Böhmfeld beim Landratsramt Eichstätt, Abteilung Immissionsschutz, Akteneinsicht zu den von der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld am Reisberg geplanten Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 207 m genommen.

In der Akte fand sich ein Schreiben der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern vom 31. Juli 2013 (Eingangsstempel Landratsamt vom 2. August 2013). Darin werden mit Verweis auf ein Gutachten der Deutschen Flugsicherung aus militärischen, flugrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken gegen die beiden WKA mit Gesamthöhen von 702,86 m ü. NN und 701,86 m ü.NN zum Ausdruck gebracht. Daher wird die Zustimmung zur Errichtung der beiden WKA durch das Luftamt Südbayern nach §14 LuftVG verweigert.

Ob damit der Reisberg und die im Süden angedachten Konzentrationsflächen für WKA nicht mehr genutzt werden können, ist damit aber noch nicht endgültig entschieden, weil das Landratsamt auf eine Stellungnahme von der Bundeswehr selbst wartet.

Wir verfolgen weiterhin die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, da erstens noch keine definitive Entscheidung gefallen ist und zweitens alle Böhmfelder den gleichen Schutz vor den negativen Auswirkungen der WKA haben sollen. Daher hoffen wir, dass sich nun noch mehr Bürger aus dem nördlichen Gemeindebereich in der Bürgerinitiative engagieren und aktiv beteiligen! Wer dies tun möchte, möge sich bitte über die Kontaktadresse der BI oder bei einem der vier Vertreter des Bürgerbegehrens melden.

Bürgerbegehren in Böhmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm gesät?

In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der Böhmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichstätt abzulehnen. Die beiden Fragen des Bürgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der Änderung des Teilflächennutzungsplans zur  Ausweisung der Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenhöhe beträgt.

Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den Bürgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter Käufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des Bürgerbegehrens und Mitglieder der Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld. Schließlich wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bevölkerung Böhmfelds aktiv unterstützt. „Es wird den Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.“ Dabei hätte die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchführung des Bürgerbegehrens beschließen können, stellen die Initiatoren klar. Von einem „Bürgerwindrad“ könne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.

Böhmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt.  Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der Bürger in den unterschiedlichen Gebieten. So muß ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als  3 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begründet insbesondere damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Abstände zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren,  warum es ungesetzlich sein soll, wenn das Bürgerbegehren alle Bürger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht?  Eine Unzulässigkeit ergibt sich auch aus  Sicht des Rechtsanwalts Dr. Nüsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: „Die Vertreter stellen mit dem Bürgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln anzustreben. Das Bürgerbegehren entspricht inhaltlich grundsätzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingeführt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im Übrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zurückzustellen.“  Zudem seien bei der Ausformulierung des Bürgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile berücksichtigt worden und träfen gerade nicht zu.

Die Bewertung des Landratsamtes, das Bürgerbegehren sei unzulässig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Antrags für falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als „mehrfach rechtlich problematisch“ und „erscheint unzulässig“ zu einer strikten Unzulässigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine mögliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen könnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener Bürgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bürger hingegen können erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeinträchtigung z.B. durch Lärm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.

Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichstätt gerade Recht, um die Zulassung des Bürgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kräftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig über die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichstätt gestritten wurde.

Da die Vertreter des Bürgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der Änderung des Teilflächennutzungsplans glauben, prüfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angeführten Fristen zu wahren.

Link

Am MIttwoch, den 14.8.2013 haben wir 210 Unterschriften für die Beantragung des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde abgegeben. Bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken wir uns herzlich! In einem nächsten Schritt müssen nun die Gemeindevertreter über die Zulassung des Begehrens entscheiden.

Hier der Link zum Artikel im Donaukurier und Eichstätter Kurier vom 15./16. August 2013:

http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Boehmfeld-Mindestabstand-Das-Zehnfache-der-Nabenhoehe;art575,2804397

PDF-Download: Bürgerbegehren Böhmfeld
PDF-Download: Pressetext Bürgerbegehren
 
 

Unterschriftensammlung für Antrag Bürgerbegehren

Am 16.7.2013 hat die Arbeitsgruppe „Bürgerbegehren“ der Bürgerinitiative den Start der Unterschriftensammlung für die Beantragung des Bürgerbegehrens eingeläutet. Die Sammlung läuft nun in den nächsten Wochen. Zielsetzung ist es, eine Zulassung des Bürgerbegehrens und einen rechtsverbindlichen Bürgerentscheid zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu erreichen. Wie in der Petition vom März 2013 besteht die zentrale Forderung darin, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von Böhmfeld die 10-fache Nabenhöhe betragen muss. Auch am Reisberg wäre demnach die Errichtung von Windkraftanlagen möglich, allerdings nicht mit einer Nabenhöhe von 149 m und einer Gesamthöhe von 207 m (wie von der Energiegenossenschaft projektiert), sondern „nur“ noch z.B. eine Nabenhöhe von 100 m für einen 1.000 m entfernten Standort. Damit liegt unsere Forderung deutlich unter den Forderungen der meisten anderen Bürgerinitiativen und der bayerisch-thüringischen Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Horst Seehofer, die den 10-fachen Abstand der Gesamthöhe vorsieht (z.B. 2.000 m Abstand bei einer 200 m hohen Anlage). Ferner sollen alle rechtlichen Massnahmen ausgeschöpft werden, damit Bauanfragen, etc. bis Inkrafttreten unserer Abstandsregelung diese nicht unterlaufen können. Der Text ist mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus Ingolstadt erarbeitet worden und stellt nach gemeinsamer Rechtsauffassung KEINE Verhinderungsplanung dar! Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Unterschriften können von Wahlberechtigten Böhmfeldern auch bei allen Vertretern des Bürgerbegehrens geleistet werden:

1. Bernd Hafner, Lehenäcker 34a, 85113 Böhmfeld

2. Gerd Hamilton, Am Bogen 6, 85113 Böhmfeld

3. Manfred Wenger, Bonifatiusstr. 7, 85113 Böhmfeld

Vorstoß im Bundesrat: Windräder sollen Häusern nicht zu nah kommen…

Der BR meldet am 02.07.2013: “ Vorstoß im Bundesrat: Windräder sollen Häusern nicht zu nah kommen. Bayern und Sachsen wollen sich im Bundesrat für einen größeren Abstand zwischen Windrädern und Wohngebieten einsetzen. Das vereinbarten die Regierungen bei einer gemeinsamen Sitzung…“
Ein sehr guter Artikel mit aussagekräftigen Videos unter:
http://www.br.de/nachrichten/windkraft-windraeder-seehofer-100.html

CSU will Mindestabstände für Windräder

Zeitungsartikel in der Mittelbayerischen: „…Windenergie: CSU will Mindestabstände für Windräder.
Ministerpräsident Seehofer will keine „Verspargelung“ Bayerns. Die CSU bleibt trotz massiver Kritik dabei: Sie will Mindestabstände für Windkraftanlagen….“
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/csu-will-mindestabstaende-fuer-windraeder/929211/csu-will-mindestabstaende-fuer-windraeder.html