Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer

Sehen Sie sich diesen wissenschaftlich fundierten Vortrag von Dr. Johannes Mayer zu den gesundheitlichen Risiken durch hörbaren Lärm und Infraschall, basierend auf dessen Recherchen und Unterlagen von Dr. Reinhard Lange, Chefarzt der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen an. Nur ein gnadenloser Ignorant wird danach die auf veralteten Kenntnissen basierende und daher nicht länger haltbare These aufrecht erhalten wollen, dass Infraschall nach einer Entfernung von wenigen hundert Metern zur Emissionsquelle nicht mehr vorhanden sei. Diese knapp 30 Minuten sind gut investierte Zeit!

Film „Das geht uns alle an!“

Uns wurde immer wieder gesagt, Panikmache gegen die Windräder zähle nicht.

Genausowenig aber die unkritische Windradromantik von Windkraftlobby und angeblichen Naturschützern.

Das geht uns alle an – ein kritischer Film zur aktuellen Diskussion um die Energiewende am Beispiel der Gemeinde Laubach und des Vogelsbergs in Hessen, u.a. zu gesundheitlichen Risiken wie Infraschall, Wirtschaftlichkeit, lokale Energie-Autarkie, Umwelt- und Naturschutz. Mit eindrucksvollen Bildern vom Windpark „Goldner Steinrück“ und selbstkritischen Stadträten zum Thema Windkraft.

Ein lohnenswerter Film für alle: Bedingungslose WKA-Befürworter, potenzielle Goldgräber wie auch erbitterte Gegner von Windkraftanlagen.

Genauso sehenswert: Die Sendung Frontal21 „Ärgernis Windrad“, vom 22. Oktober 2013, auf die wir am 25. Oktober 2013 hingewiesen haben (Link s.u.).

Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung

Das bayerische Kabinett hat am 8.4.2014 die Umsetzung der 10H-Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Gemeinde kann im Bebauungsplan einen kleineren Abstand beschließen.

Gott sei Dank liegt diese Entscheidung für Böhmfeld nicht mehr in der Hand von Gemeinde und Bürgermeister!

08.04.14

Bericht aus der Kabinettssitzung:

2. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Damit hat das (auch in Böhmfeld bemühte) Droh-Szenario “ Wenn wir es nicht machen, dann macht es ein anderer!“ ausgedient.

Vielen Dank, daß Sie Wort gehalten haben, Herr Seehofer! 

Schreiben Ärzteforum Emissionsschutz an Ministerpräsident Seehofer

Hier finden Sie das Schreiben des Ärzteforums Emissionsschutz an den Ministerpräsident Horst Seehofer. Dieses zeigt, dass die von uns vielfach artikulierten Bedenken zum Gesundheitsschutz in Verbindung mit Windkraftanlagen absolut berechtigt sind! Auf dieses Schreiben haben wir auch in unserer Stellungnahme an den Donaukurier und den Eichstätter Kurier zum Kabinettsbeschluß vom 4.2.2014 Bezug genommen – sehr informativ und lesenswert:

Ärzteforum_Seehofer

Während sich andernorts bislang bedingungslose Windkraftbefürworter vereinzelt von diesen Argumenten beeindruckt gezeigt haben, verweisen unser Bürgermeister und Verantwortliche der Energiegenossenschaft weiter auf einen veralteten Kenntnisstand, z.B. die TA Lärm.

Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK

Stellungnahme:

1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Daher haben wir uns von Anfang an für die interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen, um Raum für die besten Lösungen für Mensch und Natur zu schaffen, auch wenn dies mehr Zeit und Mühe für alle Beteiligten bedeutet.
3. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen.
4. Die Bedeutung des aktuellen Kabinettsbeschlusses für unsere Klage über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht München werden wir prüfen. Jedoch wird im Kabinettbeschluss die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Dies ist gerade bei einer Konstellation wie in Böhmfeld sehr problematisch, weil der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der örtlichen Energiegenossenschaft zugleich auch die Interessen des Investors vertritt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bürgerbegehren wieder eine sehr hohe Bedeutung zu. Insgesamt haben wir es nur der glücklichen Fügung zu verdanken, dass zwei einschlägige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Bundeswehr, Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe) das unglückselige Projekt der Energiegenossenschaft vereiteln. Unabhängig von Böhmfeld sind etliche andere Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen.
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.

Bürgerbegehren: Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München läuft weiter!

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in München betreiben wir weiter. Am 30.1.2014 wurde die  Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt Dr. Hans Nüsslein dem Verwaltungsgericht München zugestellt. Weitere Termine stehen noch nicht fest – wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Klage fortzuführen:

+ Stärkung der Bügerrechte: Es kann doch nicht sein, dass wir einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht engagieren, um ein einwandfreies Bürgerbegehren auf die Beine zu stellen, während das Landratsamt und die Gemeinde Böhmfeld rechtlich sehr bedenkliche Begründungen für eine Unzulässigkeit ins Feld führen. Damit werden unerhört hohe Hürden für eine Zulässigkeit definiert (Gebietstypendifferenzierung i.V.m. angeblichen Einheitsabstand unter Vernachlässigung des Wortes mindestens usw.). Der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Prüfung des Bürgerbegehrens wurde in unseren Augen in keiner Weise Rechnung getragen!
+ Eigene Glaubwürdigkeit bewahren und Zeichen setzen, dass man mit uns nicht alles machen kann.
+ Aufdecken der investorenfreundlichen, auf Vermeidung von Schadenerstaz ausgerichteten Rolle des Landratsamtes.
+ Schutz vor unvorhergesehenen Entwicklungen, da die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Teilflächennutzungsplans nur ruhen läßt und nach Aussage unseres Bürgermeisters bei einer Änderung der Rahmenbedingungen jederzeit wieder aufleben lassen und binnen 6 Monaten zur Planreife führen möchte (siehe Bericht im DK vom 26.11.2013). Die angekündigte Beendigung  des Projekts der Energiegenossenschaft am Reisberg ist für unsere Klage irrelevant.
+ Wirtschaftlich ist es inzwischen teurer, die Klage zurückzuziehen, als vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Die Chancen hierfür stehen recht gut.

 

Unser Flyer zum Bürgerbegehren

  • Warum wurde das Bürgerbegehren beantragt?
  • Weshalb sind die Fragen genau so gestellt worden?
  • Die rechtliche Beratung des Landratsamts (LRA) Eichstätt: Welche Kritik gibt es? Und was sagt RA Dr. Nüsslein dazu?
  • Hätte der Gemeinderat auch anders über das Bürgerbegehren abstimmen können?
  • Was ist im „Böhmfeld Aktuell“ falsch bzw. einseitig dargestellt?
  • Was sind unsere nächsten Schritte?

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann geht es hier zu unserem Flyer:
Flyer zum Bürgerbegehren Windenergie Böhmfeld_(PDF)

Überflugrechte durch Luftamt Süd verweigert

Am Freitag, den 4.10.2013 haben drei Vertreter der BI Böhmfeld beim Landratsramt Eichstätt, Abteilung Immissionsschutz, Akteneinsicht zu den von der FWR Energiegenossenschaft Böhmfeld am Reisberg geplanten Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 207 m genommen.

In der Akte fand sich ein Schreiben der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern vom 31. Juli 2013 (Eingangsstempel Landratsamt vom 2. August 2013). Darin werden mit Verweis auf ein Gutachten der Deutschen Flugsicherung aus militärischen, flugrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken gegen die beiden WKA mit Gesamthöhen von 702,86 m ü. NN und 701,86 m ü.NN zum Ausdruck gebracht. Daher wird die Zustimmung zur Errichtung der beiden WKA durch das Luftamt Südbayern nach §14 LuftVG verweigert.

Ob damit der Reisberg und die im Süden angedachten Konzentrationsflächen für WKA nicht mehr genutzt werden können, ist damit aber noch nicht endgültig entschieden, weil das Landratsamt auf eine Stellungnahme von der Bundeswehr selbst wartet.

Wir verfolgen weiterhin die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, da erstens noch keine definitive Entscheidung gefallen ist und zweitens alle Böhmfelder den gleichen Schutz vor den negativen Auswirkungen der WKA haben sollen. Daher hoffen wir, dass sich nun noch mehr Bürger aus dem nördlichen Gemeindebereich in der Bürgerinitiative engagieren und aktiv beteiligen! Wer dies tun möchte, möge sich bitte über die Kontaktadresse der BI oder bei einem der vier Vertreter des Bürgerbegehrens melden.