Aktueller Stand (4.8.2014) zur Klage vor dem VG München

Mit einem Schreiben vom 1.8.2014 hat RA Dr. Nüsslein das Ruhen des Klageverfahrens beantragt, dem Antrag wurde am 4.8.2014 durch das VG München stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen verfahrenstechnischen Vorgang, um auf Anregung der Richterin am VG München die weitere inhaltliche Ausgestaltung von Länderöffnungsklausel (BauGB) und bayerischer Abstandsregelung (BayBO) abzuwarten. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2014 angedacht. Danach werden die Auswirkungen auf das Verfahren geprüft. Wegen des aktuell ruhenden Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen (Einwände von Bundeswehr und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) ist das Bürgerbegehren aber nicht automatisch obsolet und wird vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügbaren Informationen zu bewerten sein. Das Verfahren kann jederzeit schadlos wieder aufgenommen werden.