Archiv des Autors: Redakteur1

Windkraftausbau übertrifft alle Erwartungen

Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union äußerten sich jedoch kritisch zum Windkraft-Boom: „Wir schießen bei der Windenergie an Land weit über die vereinbarten Ziele hinaus„, sagte der Vizefraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, Michael Fuchs: „Diese eklatante Fehlsteuerung haben wir den grün-geführten Ländern und Landesministerien zu verdanken, die im Bundesrat auf Drängen der Windbranche großzügige Übergangsregelungen und geringstmögliche Förderkürzungen im EEG durchgesetzt haben.“

http://www.welt.de/wirtschaft/article136927637/Windkraftausbau-uebertrifft-alle-Erwartungen

 

Stellungnahme zum Energiedialog

Sehr geehrte Frau Aigner,

im Namen der „Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld“ bedanke ich mich für die Einladung zur Informationsveranstaltung am 10. November 2014.
Da mich die Einladung sehr kurzfristig erreicht hat und ich aus beruflichen Gründen nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen kann, möchte ich zumindest auf diesem Wege unsere wichtigsten Positionen übermitteln:
1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Die 10H-Regel läßt noch immer genügend geeigneten Raum für die Nutzung von Windkraft, nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung 0,86% = 60.674 ha der Landesfläche Bayerns und nicht, wie von der Windkraftlobby behauptet, nur 0,05%. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Heimat großflächig zu verindustrialisierten Stromgewinnungslandschaften umfunktioniert wird. Die Position von Ennoch zu Guttenberg spricht Bände: Als Mitbegründer des BUND Naturschutz ist es aus diesem ausgetreten, weil nach seiner Meinung eine schädliche Großindustrie (Atomkraft) durch eine andere schädliche Großindustrie (Windkraft) ersetzt wird und der BUND Naturschutz dieser Entwicklung massiv Vorschub leistet.
3. Da die Windstärke aus produktionstechnischen Gründen in der 3ten Potenz in die Erzeugung von Windenergie eingeht, ist der massenhafte Ausbau von WKA im windarmen Süddeutschland per se nicht zwingend. Und da es auf absehbare Zeit keine ökonomisch vertretbare Speichermöglichkeit für volatilen Strom geben wird, macht es überhaupt keinen Sinn, vorauseilend übergroße WKA-Kapazitäten aufzubauen.
4. Im Kabinettbeschluss wird die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Einerseits kann dadurch einen guter Konpromiss vor Ort ermöglicht werden. Andererseits sind aber auch Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen (Gewerbesteuereinnahmen, Image, etc.)
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.
6. Sofern für den Transport von Windkraft aus dem Norden Bayern Höchstspannungstrassen erforderlich sind, müssen großzügige Mindestabstände zu Wohnbebauung sichergestellt und schützenswerte Naturbereiche ausgespart werden.
7. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen. Jedoch liegt im Energiesparen und der Energieeffizienz der Schlüssel zur Energiewende.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Hamilton
für die Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld

Vortrag „Energiewende ins Nichts“ von Prof. Dr. Sinn

„Gut gemeint“ resultiert leider oftmals im Gegenteil von „Gut gemacht“. Das Beispiel Energiewende gehört leider dazu: Wegen des fehlenden Anreizes eines funktionierenden CO2-Zertifikatehandels werden in Deutschland heute wieder Spitzenwerte bei der CO2 Erzeugung erreicht – trotz des stetigen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Erfahren Sie, warum Energieautarkie durch die Kraft der Sonne – also der Ersatz aller fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien – aus physikalischen und ökonomischen Gründen auf absehbare Zeit reines Wunschdenken bleiben wird. Leider wird das Thema Energiesparen nicht in seine ökonomischen Überlegungen einbezogen.

Aktueller Stand (4.8.2014) zur Klage vor dem VG München

Mit einem Schreiben vom 1.8.2014 hat RA Dr. Nüsslein das Ruhen des Klageverfahrens beantragt, dem Antrag wurde am 4.8.2014 durch das VG München stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen verfahrenstechnischen Vorgang, um auf Anregung der Richterin am VG München die weitere inhaltliche Ausgestaltung von Länderöffnungsklausel (BauGB) und bayerischer Abstandsregelung (BayBO) abzuwarten. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2014 angedacht. Danach werden die Auswirkungen auf das Verfahren geprüft. Wegen des aktuell ruhenden Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen (Einwände von Bundeswehr und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) ist das Bürgerbegehren aber nicht automatisch obsolet und wird vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügbaren Informationen zu bewerten sein. Das Verfahren kann jederzeit schadlos wieder aufgenommen werden.

Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer

Sehen Sie sich diesen wissenschaftlich fundierten Vortrag von Dr. Johannes Mayer zu den gesundheitlichen Risiken durch hörbaren Lärm und Infraschall, basierend auf dessen Recherchen und Unterlagen von Dr. Reinhard Lange, Chefarzt der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen an. Nur ein gnadenloser Ignorant wird danach die auf veralteten Kenntnissen basierende und daher nicht länger haltbare These aufrecht erhalten wollen, dass Infraschall nach einer Entfernung von wenigen hundert Metern zur Emissionsquelle nicht mehr vorhanden sei. Diese knapp 30 Minuten sind gut investierte Zeit!

Film „Das geht uns alle an!“

Uns wurde immer wieder gesagt, Panikmache gegen die Windräder zähle nicht.

Genausowenig aber die unkritische Windradromantik von Windkraftlobby und angeblichen Naturschützern.

Das geht uns alle an – ein kritischer Film zur aktuellen Diskussion um die Energiewende am Beispiel der Gemeinde Laubach und des Vogelsbergs in Hessen, u.a. zu gesundheitlichen Risiken wie Infraschall, Wirtschaftlichkeit, lokale Energie-Autarkie, Umwelt- und Naturschutz. Mit eindrucksvollen Bildern vom Windpark „Goldner Steinrück“ und selbstkritischen Stadträten zum Thema Windkraft.

Ein lohnenswerter Film für alle: Bedingungslose WKA-Befürworter, potenzielle Goldgräber wie auch erbitterte Gegner von Windkraftanlagen.

Genauso sehenswert: Die Sendung Frontal21 „Ärgernis Windrad“, vom 22. Oktober 2013, auf die wir am 25. Oktober 2013 hingewiesen haben (Link s.u.).

Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung

Das bayerische Kabinett hat am 8.4.2014 die Umsetzung der 10H-Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beschlossen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Gemeinde kann im Bebauungsplan einen kleineren Abstand beschließen.

Gott sei Dank liegt diese Entscheidung für Böhmfeld nicht mehr in der Hand von Gemeinde und Bürgermeister!

08.04.14

Bericht aus der Kabinettssitzung:

2. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Damit hat das (auch in Böhmfeld bemühte) Droh-Szenario “ Wenn wir es nicht machen, dann macht es ein anderer!“ ausgedient.

Vielen Dank, daß Sie Wort gehalten haben, Herr Seehofer! 

Schreiben Ärzteforum Emissionsschutz an Ministerpräsident Seehofer

Hier finden Sie das Schreiben des Ärzteforums Emissionsschutz an den Ministerpräsident Horst Seehofer. Dieses zeigt, dass die von uns vielfach artikulierten Bedenken zum Gesundheitsschutz in Verbindung mit Windkraftanlagen absolut berechtigt sind! Auf dieses Schreiben haben wir auch in unserer Stellungnahme an den Donaukurier und den Eichstätter Kurier zum Kabinettsbeschluß vom 4.2.2014 Bezug genommen – sehr informativ und lesenswert:

Ärzteforum_Seehofer

Während sich andernorts bislang bedingungslose Windkraftbefürworter vereinzelt von diesen Argumenten beeindruckt gezeigt haben, verweisen unser Bürgermeister und Verantwortliche der Energiegenossenschaft weiter auf einen veralteten Kenntnisstand, z.B. die TA Lärm.

Vollständige Stellungnahme zum Kabinettsbeschluß „Neuregelung bei Windenergieanlagen“ vom 4.2.2014 für den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK

Stellungnahme:

1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Daher haben wir uns von Anfang an für die interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen, um Raum für die besten Lösungen für Mensch und Natur zu schaffen, auch wenn dies mehr Zeit und Mühe für alle Beteiligten bedeutet.
3. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen.
4. Die Bedeutung des aktuellen Kabinettsbeschlusses für unsere Klage über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht München werden wir prüfen. Jedoch wird im Kabinettbeschluss die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Dies ist gerade bei einer Konstellation wie in Böhmfeld sehr problematisch, weil der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der örtlichen Energiegenossenschaft zugleich auch die Interessen des Investors vertritt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bürgerbegehren wieder eine sehr hohe Bedeutung zu. Insgesamt haben wir es nur der glücklichen Fügung zu verdanken, dass zwei einschlägige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Bundeswehr, Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe) das unglückselige Projekt der Energiegenossenschaft vereiteln. Unabhängig von Böhmfeld sind etliche andere Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen.
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.