Stellungnahme zum Energiedialog

Sehr geehrte Frau Aigner,

im Namen der „Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld“ bedanke ich mich für die Einladung zur Informationsveranstaltung am 10. November 2014.
Da mich die Einladung sehr kurzfristig erreicht hat und ich aus beruflichen Gründen nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen kann, möchte ich zumindest auf diesem Wege unsere wichtigsten Positionen übermitteln:
1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Die 10H-Regel läßt noch immer genügend geeigneten Raum für die Nutzung von Windkraft, nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung 0,86% = 60.674 ha der Landesfläche Bayerns und nicht, wie von der Windkraftlobby behauptet, nur 0,05%. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Heimat großflächig zu verindustrialisierten Stromgewinnungslandschaften umfunktioniert wird. Die Position von Ennoch zu Guttenberg spricht Bände: Als Mitbegründer des BUND Naturschutz ist es aus diesem ausgetreten, weil nach seiner Meinung eine schädliche Großindustrie (Atomkraft) durch eine andere schädliche Großindustrie (Windkraft) ersetzt wird und der BUND Naturschutz dieser Entwicklung massiv Vorschub leistet.
3. Da die Windstärke aus produktionstechnischen Gründen in der 3ten Potenz in die Erzeugung von Windenergie eingeht, ist der massenhafte Ausbau von WKA im windarmen Süddeutschland per se nicht zwingend. Und da es auf absehbare Zeit keine ökonomisch vertretbare Speichermöglichkeit für volatilen Strom geben wird, macht es überhaupt keinen Sinn, vorauseilend übergroße WKA-Kapazitäten aufzubauen.
4. Im Kabinettbeschluss wird die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Einerseits kann dadurch einen guter Konpromiss vor Ort ermöglicht werden. Andererseits sind aber auch Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen (Gewerbesteuereinnahmen, Image, etc.)
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.
6. Sofern für den Transport von Windkraft aus dem Norden Bayern Höchstspannungstrassen erforderlich sind, müssen großzügige Mindestabstände zu Wohnbebauung sichergestellt und schützenswerte Naturbereiche ausgespart werden.
7. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen. Jedoch liegt im Energiesparen und der Energieeffizienz der Schlüssel zur Energiewende.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Hamilton
für die Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld