Grüne Landschaftsfresser

Der in Tichy’s Einblick erschienene Artikel analysiert sehr treffend, warum die sogenannten Erneuerbaren Energien nichts mit Arten- und Umweltschutz zu tun haben, selbst dem Klimaschutz nicht dienen, und was eigentlich hinter diesem modernen Ablasshandel steckt: Link und dann Button „Ich unterstütze bereits“ anklicken (oder tatsächlich mit einem Beitrag unterstützen, wenn man möchte)

www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gruene-landschaftsfresser

Bundesamt für Umwelt und Naturschutz plant skandalöse Änderung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesamt für Umwelt und Naturschutz möchte mit einer geplanten Änderung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz der Energieerzeugung durch die unsäglichen Windkraftanlagen Vorrang vor dem Artenschutz einräumen. Mit der beabsichtigten Neufassung des § 44 soll das bislang geltende Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren gelockert werden, falls eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle beim Betrieb von Windrädern vorliegen, so dass die Tötung einzelner Tiere zukünftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen soll. Dies ist ein handfester Skandal! Nachdem der BUND Naturschutz bei diesem Thema als Anwalt eines echten Natur-, Arten- und Landschaftschutzes kläglich versagt, übt der Verein für Landschafts- & Artenpflege in Bayern (VLAB) diese Rolle in vorbildlicher Weise aus: der VLAB hat eine ablehnende Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben und weist vollkommen zu Recht darauf hin, „dass es Aufgabe des Bundesumweltministeriums sein muss, Landschaften, deren Biodiversität und den Schutz seltener und gefährdeter Arten zu fördern, anstatt der weiteren Industrialisierung von Landschaften durch Windräder und dem damit verbundenen Artenrückgang Vorschub zu leisten“.

Hier lesen Sie die ganze Stellungnahme des VLAB:

www.landschaft-artenschutz.de/wp-content/uploads/SN_Nov_BNatSchG_122020.pdf

 

Link zum Trailer für das Buch „Geopferte Landschaften“ von Georg Etscheit:

gl

Produzieren wir statt Ökoenergie die nachhaltigste Naturzerstörung?

Über die Schattenseiten der Energiewende zu sprechen gilt als politisch nicht korrekt. Aber soll man deshalb darüber schweigen? Tatsache ist: Die übereilt und planlos in Szene gesetzte Energiewende hat einen ungeheuren Wildwuchs an Windrädern und Solaranlagen hervorgebracht und droht sich zu dem bisher rasantesten Flächenverbrauch aller Zeiten in unserem Land zu entwickeln. Die letzten unzerstörten Landschaften und Naturreservate werden dafür geopfert.

Dabei ist der CO2-Ausstoß hierzulande bislang, wenn überhaupt, nur unwesentlich gesunken. Ein unstillbarer Energiehunger setzt auf unbegrenzte Expansion – allein für unseren Stand-by-Verbrauch laufen im Jahr über 13 000 Windräder.

Der Anstoß zu einer notwendigen Debatte. Mit Beiträgen von namhaften Wissenschaftlern, Energieexperten und Umweltschützern, u.a. Niko Paech und Enoch zu Guttenberg.

Link

Die Windkraft ist eines der emotionalsten Streitthemen unserer Zeit: politisch forciert, finanziell hochsubventioniert, getragen von weitreichenden ökonomischen und ökologischen Erwartungen – und zugleich mit großen Ängsten besetzt. Für die einen bedeutet Windkraft saubere Energie, die Atomkraft und Kohle ersetzen und unser Klima retten soll, für die anderen steht sie für die rücksichtslose Zerstörung von Naturlandschaften und für Profite Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.

Fast 26.000 Windräder stehen schon in Deutschland. Während immer mehr Windkraftanlagen gebaut werden und die Branche boomt, explodieren die Kosten für die Bürger: Rund acht Milliarden Euro an Subventionen müssen sie dieses Jahr über die EEG-Umlage allein für die Windkraft zahlen. Dabei macht der Strom aus Windkraft immer noch einen nur geringen Bruchteil im Energiemix Deutschlands aus.

Auch deshalb beginnt bei den Bürgern, die Stimmung zu kippen. Zunehmend formiert sich Widerstand gegen den vermeintlichen Hauruck-Ausbau. Anwohner klagen über die Zerstörung der Landschaft, über Gefahren für die Tierwelt, über Licht- und Lärmbelästigung. Trotzdem wird weiter ausgebaut, teilweise bis dicht an die Wohnbebauung oder sogar mitten in Naturparks. Denn nicht nur die Windkraftindustrie, auch andere wollen von den Subventionen profitieren. „Report Mainz“-Recherchen zeigen, dass Lokalpolitiker Flächen für Windräder ausweisen, um sich eine goldene Nase zu verdienen.

Bitte diesen LINK öffnen zur ARD Mediathek:

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/exclusiv-im-ersten-der-kampf-um-die-windraeder-110.html

Energiewende: Kein Anschluss unter dieser Merkel

Link zum SPON-Artikel von Alexander Neubauer:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/energiewende-ohne-stromnetz-ist-sinnlos-kommentar-a-1096374.html

Wie kommt der von der Bundesregierung geförderte Ökostrom in die Steckdose? Von 6100 Kilometern Kabel sind gerade mal sechs verlegt. Den Erzeugern kann es egal sein: Sie kassieren selbst dann, wenn kein Strom fließt.

Als die Schildbürger bemerkten, dass sie beim Bau ihres neuen Rathauses die Fenster vergessen hatten, kamen sie bekanntlich auf die Idee, das Sonnenlicht in Eimern hineinzutragen. Diese Art von Optimismus legen derzeit auch die Architekten der deutschen Energiewende an den Tag, wie sich einem aktuellen Bericht des Bundesnetzagentur entnehmen lässt. Während ständig neue Windräder und Solaranlagen aufgestellt werden, fehlt es demnach fast überall an Kabeln, um den Strom dorthin zu leiten, wo er womöglich gebraucht würde.

Laut Bericht müssten insgesamt 6100 Kilometer an neuen Stromleitungen gezogen werden. Das entspricht ungefähr der Strecke zwischen Frankfurt und New York. Von den Behörden genehmigt sind derzeit aber nur 350 Kilometer, also etwa die Distanz zwischen Frankfurt und Hannover. Und tatsächlich gebaut wurden im ersten Quartal 2016 gerade mal sechs Kilometer. Das reichte nicht einmal vom Frankfurter Hauptbahnhof bis zum Flughafen.

Phantomstrom aus dem Trudelbetrieb

Theoretisch könnten an besonders windigen und sonnigen Tagen große Teile des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Wenn es die dazu passenden Leitungen gäbe. Doch in der Praxis müssen vor allem viele Rotoren in Nord-und Ostdeutschland ständig aus dem Wind gedreht werden, weil niemand weiß, wohin mit dem Strom. Die Experten sprechen dann vom „Trudelbetrieb“, ein schildbürgerhafter Irrsinn, der noch dadurch gesteigert wird, dass das abgeriegelte Windrad im Trudelbetrieb nun selbst auf externe Stromzufuhr angewiesen ist, damit seine Kühlung nicht ausfällt.

Finanziell kann es den Betreibern der Anlage freilich egal sein, ob ihr Strom gebraucht wird oder nicht. Für jede Kilowattstunde bekommen sie eine Garantie-Vergütung, die weit über dem normalen Börsenpreis für Strom liegt. Und zwar selbst dann, wenn es sich um eine Kilowattstunde Strom handelt, die sie wegen Trudelbetriebs in Wahrheit gar nicht erzeugt haben, aber theoretisch hätten erzeugen können. Ein weiteres Schildbürger-Phänomen, dass in der Branche „Phantomstrom“ genannt wird.

Die Kosten für Trudelbetrieb, Phantomstrom und ähnliche Streiche trägt der Verbraucher mit seiner Stromrechnung. Etwa 24 Milliarden Euro werden die Deutschen dieses Jahr für die Ökostromförderung ausgeben müssen. Das ist nicht viel weniger als die Summe, die der Staat an alle Hartz IV-Empfänger ausbezahlt. Mit dem Unterschied, dass von der Ökostromförderung keine armen Leute profitieren, sondern Grundbesitzer, Windparkbetreiber und Eigenheimbewohner mit Solardach.

Vielleicht nutzt Bundeskanzlerin Angela Merkel ihren heutigen Auftritt bei einer Tagung der Energiebranche, um den Bürgern endlich zu erklären, wie sie sich die Sache mit der Energiewende vorstellt. Die Erfahrung aus Schilda lehrt: Das mit den Eimern hat leider nicht funktioniert.

10 H-Regelung verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung

Nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur 10 H-Regelung steht fest, dass diese verfassungskonform ist. Das Gericht urteilte heute, dass die bayerische Regelung, wonach Windkraftanlagen gemessen an ihrer Höhe mindestens den zehnfachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben müssen, verfassungsgemäß ist. Herrmann bezeichnete die bayerische Regelung als klare Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.“ Der Verfassungsgerichtshof stärke mit seiner Entscheidung auch die Mitbestimmung der Bürger vor Ort, die auch durch einen Bürgerentscheid ihren Willen bekunden können. Aigner ergänzte: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10 H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Die Privilegierung von Windenergieanlagen im sogenannten Außenbereich hängt nun davon ab, dass die Anlagen eine – von ihrer jeweiligen Höhe abhängigen – Abstand von 10 H zur geschützten Wohnbebauung einhalten. Wenn die eigene Gemeinde vor dem Hintergrund einer ortsansässigen Energiegenossenschaft geringere Abstände genehmigen möchte, muss sie dies nun gut begründen, und die Bürger können sich mit einem Bürgerbegehren dagegen wehren.

In der Begründung des Gerichts heißt es, das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, bindet nur die Planungsbehörden und nicht den Gesetzgeber. Der Landesgesetzgeber darf zwar keinen so hohen Mindestabstand erlassen, dass Windkraftanlagen im Baugesetz vollständig entprivilegiert werden. Diese Grenze sieht der Verfassungsgerichtshof jedoch nicht überschritten. Dabei verweist das Gericht auf die Möglichkeit, die Windräder auch niedriger zu bauen. Dass sie dadurch weniger rentabel werden, sei verfassungsrechtlich nicht relevant. Weiter heißt es in der Begründung, die 10H-Regel schränke das Eigentumsrecht zwar ein, jedoch in zulässigem Umfang. Der Gesetzgeber verfolge das legitime Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen.

Status der Klage vor dem Bay. VG München

Das Klageverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Ablehnungsbescheid  der Gemeinde Böhmfeld wurde am 29. Januar 2016 eingestellt, nachdem die Vertreter der Bürgerinitiative als Klageführer die Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Diese Erledigungserklärung haben wir abgegeben, weil mit der 10-H-Regel grundsätzlich ein größerer Schutzabstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben wird, als wir ihn in dem Bürgerbegehren vorgesehen hatten.

Aufgrund der Erhöhung des Streitwerts von ursprünglich 5.000 Euro auf 15.000 Euro und mit der hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten auf Gemeinde und Kläger wurden die seitens der Kläger und der BI vorausbezahlten Gerichtskosten vollständig einbehalten und  eine nur sehr geringe Nachüberweisung geleistet.

Das Klageverfahren ist damit abgeschlossen.