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Die Windkraft ist eines der emotionalsten Streitthemen unserer Zeit: politisch forciert, finanziell hochsubventioniert, getragen von weitreichenden ökonomischen und ökologischen Erwartungen – und zugleich mit großen Ängsten besetzt. Für die einen bedeutet Windkraft saubere Energie, die Atomkraft und Kohle ersetzen und unser Klima retten soll, für die anderen steht sie für die rücksichtslose Zerstörung von Naturlandschaften und für Profite Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.

Fast 26.000 Windräder stehen schon in Deutschland. Während immer mehr Windkraftanlagen gebaut werden und die Branche boomt, explodieren die Kosten für die Bürger: Rund acht Milliarden Euro an Subventionen müssen sie dieses Jahr über die EEG-Umlage allein für die Windkraft zahlen. Dabei macht der Strom aus Windkraft immer noch einen nur geringen Bruchteil im Energiemix Deutschlands aus.

Auch deshalb beginnt bei den Bürgern, die Stimmung zu kippen. Zunehmend formiert sich Widerstand gegen den vermeintlichen Hauruck-Ausbau. Anwohner klagen über die Zerstörung der Landschaft, über Gefahren für die Tierwelt, über Licht- und Lärmbelästigung. Trotzdem wird weiter ausgebaut, teilweise bis dicht an die Wohnbebauung oder sogar mitten in Naturparks. Denn nicht nur die Windkraftindustrie, auch andere wollen von den Subventionen profitieren. „Report Mainz“-Recherchen zeigen, dass Lokalpolitiker Flächen für Windräder ausweisen, um sich eine goldene Nase zu verdienen.

Bitte diesen LINK öffnen zur ARD Mediathek:

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/exclusiv-im-ersten-der-kampf-um-die-windraeder-110.html

Energiewende: Kein Anschluss unter dieser Merkel

Link zum SPON-Artikel von Alexander Neubauer:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/energiewende-ohne-stromnetz-ist-sinnlos-kommentar-a-1096374.html

Wie kommt der von der Bundesregierung geförderte Ökostrom in die Steckdose? Von 6100 Kilometern Kabel sind gerade mal sechs verlegt. Den Erzeugern kann es egal sein: Sie kassieren selbst dann, wenn kein Strom fließt.

Als die Schildbürger bemerkten, dass sie beim Bau ihres neuen Rathauses die Fenster vergessen hatten, kamen sie bekanntlich auf die Idee, das Sonnenlicht in Eimern hineinzutragen. Diese Art von Optimismus legen derzeit auch die Architekten der deutschen Energiewende an den Tag, wie sich einem aktuellen Bericht des Bundesnetzagentur entnehmen lässt. Während ständig neue Windräder und Solaranlagen aufgestellt werden, fehlt es demnach fast überall an Kabeln, um den Strom dorthin zu leiten, wo er womöglich gebraucht würde.

Laut Bericht müssten insgesamt 6100 Kilometer an neuen Stromleitungen gezogen werden. Das entspricht ungefähr der Strecke zwischen Frankfurt und New York. Von den Behörden genehmigt sind derzeit aber nur 350 Kilometer, also etwa die Distanz zwischen Frankfurt und Hannover. Und tatsächlich gebaut wurden im ersten Quartal 2016 gerade mal sechs Kilometer. Das reichte nicht einmal vom Frankfurter Hauptbahnhof bis zum Flughafen.

Phantomstrom aus dem Trudelbetrieb

Theoretisch könnten an besonders windigen und sonnigen Tagen große Teile des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Wenn es die dazu passenden Leitungen gäbe. Doch in der Praxis müssen vor allem viele Rotoren in Nord-und Ostdeutschland ständig aus dem Wind gedreht werden, weil niemand weiß, wohin mit dem Strom. Die Experten sprechen dann vom „Trudelbetrieb“, ein schildbürgerhafter Irrsinn, der noch dadurch gesteigert wird, dass das abgeriegelte Windrad im Trudelbetrieb nun selbst auf externe Stromzufuhr angewiesen ist, damit seine Kühlung nicht ausfällt.

Finanziell kann es den Betreibern der Anlage freilich egal sein, ob ihr Strom gebraucht wird oder nicht. Für jede Kilowattstunde bekommen sie eine Garantie-Vergütung, die weit über dem normalen Börsenpreis für Strom liegt. Und zwar selbst dann, wenn es sich um eine Kilowattstunde Strom handelt, die sie wegen Trudelbetriebs in Wahrheit gar nicht erzeugt haben, aber theoretisch hätten erzeugen können. Ein weiteres Schildbürger-Phänomen, dass in der Branche „Phantomstrom“ genannt wird.

Die Kosten für Trudelbetrieb, Phantomstrom und ähnliche Streiche trägt der Verbraucher mit seiner Stromrechnung. Etwa 24 Milliarden Euro werden die Deutschen dieses Jahr für die Ökostromförderung ausgeben müssen. Das ist nicht viel weniger als die Summe, die der Staat an alle Hartz IV-Empfänger ausbezahlt. Mit dem Unterschied, dass von der Ökostromförderung keine armen Leute profitieren, sondern Grundbesitzer, Windparkbetreiber und Eigenheimbewohner mit Solardach.

Vielleicht nutzt Bundeskanzlerin Angela Merkel ihren heutigen Auftritt bei einer Tagung der Energiebranche, um den Bürgern endlich zu erklären, wie sie sich die Sache mit der Energiewende vorstellt. Die Erfahrung aus Schilda lehrt: Das mit den Eimern hat leider nicht funktioniert.

10 H-Regelung verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung

Nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur 10 H-Regelung steht fest, dass diese verfassungskonform ist. Das Gericht urteilte heute, dass die bayerische Regelung, wonach Windkraftanlagen gemessen an ihrer Höhe mindestens den zehnfachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben müssen, verfassungsgemäß ist. Herrmann bezeichnete die bayerische Regelung als klare Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.“ Der Verfassungsgerichtshof stärke mit seiner Entscheidung auch die Mitbestimmung der Bürger vor Ort, die auch durch einen Bürgerentscheid ihren Willen bekunden können. Aigner ergänzte: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10 H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Die Privilegierung von Windenergieanlagen im sogenannten Außenbereich hängt nun davon ab, dass die Anlagen eine – von ihrer jeweiligen Höhe abhängigen – Abstand von 10 H zur geschützten Wohnbebauung einhalten. Wenn die eigene Gemeinde vor dem Hintergrund einer ortsansässigen Energiegenossenschaft geringere Abstände genehmigen möchte, muss sie dies nun gut begründen, und die Bürger können sich mit einem Bürgerbegehren dagegen wehren.

In der Begründung des Gerichts heißt es, das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, bindet nur die Planungsbehörden und nicht den Gesetzgeber. Der Landesgesetzgeber darf zwar keinen so hohen Mindestabstand erlassen, dass Windkraftanlagen im Baugesetz vollständig entprivilegiert werden. Diese Grenze sieht der Verfassungsgerichtshof jedoch nicht überschritten. Dabei verweist das Gericht auf die Möglichkeit, die Windräder auch niedriger zu bauen. Dass sie dadurch weniger rentabel werden, sei verfassungsrechtlich nicht relevant. Weiter heißt es in der Begründung, die 10H-Regel schränke das Eigentumsrecht zwar ein, jedoch in zulässigem Umfang. Der Gesetzgeber verfolge das legitime Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen.

Status der Klage vor dem Bay. VG München

Das Klageverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Ablehnungsbescheid  der Gemeinde Böhmfeld wurde am 29. Januar 2016 eingestellt, nachdem die Vertreter der Bürgerinitiative als Klageführer die Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Diese Erledigungserklärung haben wir abgegeben, weil mit der 10-H-Regel grundsätzlich ein größerer Schutzabstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben wird, als wir ihn in dem Bürgerbegehren vorgesehen hatten.

Aufgrund der Erhöhung des Streitwerts von ursprünglich 5.000 Euro auf 15.000 Euro und mit der hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten auf Gemeinde und Kläger wurden die seitens der Kläger und der BI vorausbezahlten Gerichtskosten vollständig einbehalten und  eine nur sehr geringe Nachüberweisung geleistet.

Das Klageverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Pressetext zur Verfassungsbeschwerde

Der Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V. reicht eine Verfassungsbeschwerde /-klage ein, weil staatliche Organe nicht ihrer verfassungsmäßigen Schutzpflicht nachkommen, Menschen in der Nähe von WKA vor dem potenziell gesundheitsschädlichen Infraschall zu schützen. Darin werden u.a. Mindestabstände zur Wohnbebauung gefordert. Den von WKA gepeinigten Bürgern kann man nur wünschen, dass die Klage erfolgreich sein wird! Den Pressetext finden Sie hier: Pressemappe Verfassungsklage Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V.

Oh Du schöne, neue Energiewende-Welt!

Buchbesprechung: Warum die Energiewende nicht gelingen kann!

Der Ingenieur Michael Limburg und der Wissenschaftsjournalist Fred F. Mueller erklären in einfacher, auch für Laien leicht verständlicher Weise, wie unser Stromversorgungssystem funktioniert. Sie zeigen, dass und warum die Energiewende von vornherein zum Scheitern verurteilt ist: Der Strombedarf unserer modernen Zivilisation ist gigantisch. In diesen Mengen kann man Strom nicht sinnvoll speichern, er muss stets sekundengenau in exakt der gerade benötigten Menge produziert und per Leitung bis zum Verbraucher geliefert werden. Anderenfalls bricht das Netz wie ein Kartenhaus zusammen, Bahnen, Fabriken und Heizungen fallen aus, in den Kliniken bleiben lebenserhaltende Geräte stehen.
Speicher wie zum Beispiel Batterien funktionieren nur im Mini-Maßstab, für die riesigen Strommengen, die für uns alle ständig verfügbar sein müssen, reichen sie nicht. Für Batteriespeicher in der erforderlichen Größe gibt es weder genug Geld noch genügend Rohstoffe. Auch andere Speichersysteme wie Power-to-Gas („Windgas“) oder Pressluftspeicher lassen sich weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll realisieren. Der Versuch, unsere Stromerzeugung flächendeckend von zuverlässig funktionierenden Kraftwerken auf unzuverlässige Wind- und Solartechnologie umzustellen, ist daher von vornherein unsinnig.
Michael Limburg, Fred F. Mueller: Strom ist nicht gleich Strom, ISBN/EAN: 9783940431547. TvR Medienverlag, Jena, 2015. Preis € 19,90. 

Von der Energiewende zum Biodiversitätsdisaster

Der national und international renommierte Ornithologe wurde einer breiteren Öffentlichkeit durch seinen Artikel „Von der Energiewende zum Biodiversitätsdesaster – zur Lage des Vogelschutzes in Deutschland“ bekannt. In ihm prangerte er wissenschaftlich belegt die katastrophalen Folgen von Windrädern für Großvögel, insbesondere für den Rotmilan, an. Für seine Studie wurde ihm der Löhrl-Preis der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft verliehen. Martin Flade stand bereits seit längerer Zeit auf der „Abschussliste“ der rot-roten Landesregierung in Brandenburg. Er klagte gegen die Fällung von 572 alten Eichen in einem geplanten Totalreservat, das bereits mit einer Veränderungssperre gesichert war. Auch der Lobbyverband der Landnutzer und Grundbesitzer, das „FORUM NATUR Brandenburg“, verlangte seinen Rauswurf bei der Landesregierung in Potsdam.

QUELLE: BTG-Bayern News

 

Mecklenburg-Vorpommern: Entschädigung für Anwohner von WKA

Laut dpa hat das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern am 6.10.2015 einen Gesetzesentwurf gebilligt, das unmittelbaren Anwohnern von Windkraftanlagen und direkt betroffenen Gemeinden eine gesetzlich verbriefte Entschädigung zubilligt.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/10/07/mecklenburg-vorpommern-windkraft-investoren-muessen-buerger-entschaedigen/

Bei Windkraft-Pionier Dänemark war es gang und gäbe, dass Sachverständige  den Wertverlust von Immobilien ermittelten, bis sich de facto ein Baustopp von Binnen-WKA ergeben hat bis zur Klärung der Gefahren des von den WKA ausgehenden Infraschalls (vgl. Beitrag „Windkraft-Pionier Dänemark stoppt Windkraftausbau“ vom März 2015). Sofern die laufenden Untersuchungen den Nachweis von Gesundheitsgefahren erbringen, wird man zudem über Gefahrenbeseitigung, sprich Rückbau von WKA,  Schadenersatz und Schmerzensgeld reden müssen!

ARD-Fernsehsendung plusminus vom 5.8.2015 zum BUND und dessen Unterwanderung durch die Windkraftlobby

Die ARD-Fernsehsendung plusminus thematisiert die Unterwanderung des BUND durch die Windkraftlobby und zeigt, dass bedingungsloser Einsatz für Windkraftanlagen leider allzu oft nichts mit Natur- und Landschaftsschutz zu tun hat. Wer einen echten Natur-, Arten und Landschaftsschutz unterstützen will, für den gibt es nun eine bessere Alternative: den Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern e.V.!