Ampel will bedingunglose Vorfahrt für die Windkraft

Der Kaolitionsvertrag der Ampel läßt Böses befürchten:

Seite 14: „Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen.“

Seite 55 f.: „Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.

Mit der Definition, der Zubau von WKA liege im öffentlichen Interesse und diene der öffentlichen SIcherheit, soll in Verbindung mit der Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes die berechtigten Interessen des Arten-, Natur-, und Landschaftschutzes sowie der betroffenen Anwohner ausgehebelt werden.

Da stellt sich die Frage, wie der angestrebe Bürgerdialog vor dem Hintergrund dieses Absolutheitsanspruchs aussehen soll, und welche Mindestabstände zu den mehr als 250m hohen WKA den Herrschaften aus Berlin denn so vorschweben.