Infraschall durch Windkraftanlagen – Sendung des Spiegel TV Magazin vom 07.06.2015

Die Schädlichkeit des von WKA ausgehenden Infraschalls ist evident, wird aber dennoch von verantwortlichen Politikern aus Gründen der Political Correctness, Gewinnstreben, vermeintlichem Umweltschutz,  Gutmenschentum, Gedankenlosigkeit oder anderen Gründen hartnäckig ignoriert. Ein weiterer Beitrag, welch perverse Auswüchse der WKA-Wahn inzwischen annimmt:

Infraschall von Windkraftanlagen – Beitrag in Spiegel TV Magazin am 07.06.2015

 

Krankmacher Windkraft

Sehen Sie sich diesen sehenswerten Beitrag von Dr. Eckard Kuck vom Ärzteforum Bad Orb an – eine schöne Ergänzung zu dem bereits im Juni 2014 (siehe Archiv) veröffentlichten Infraschall-Vortrag von Dr. Johannes Mayer –

und diese Reportage vom Lake Huron, nahe Toronto in Kanada, wie Windparks das Leben der Anwohner zur Hölle gemacht haben:

 

NDR-Beitrag „Windiges Geld“ über Gewinner und Verlierer der Windenergiewende

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sollte den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie vorantreiben. Den deutschen Strommarkt wollte man gerechter machen. Doch Experten sagen: Von dem vielen Geld haben vor allem diejenigen profitiert, die auf dem Land schon seit Jahrhunderten das Sagen haben: wohlhabende Bauern und Grundbesitzer.

Währenddessen müssen die Anwohner von Windparks mit der Lärmbelästigung leben, ohne einen Cent Entschädigung für die aus ihrer Sicht unverkäuflichen Häuser. „Windiges Geld“ beschreibt die teure Kehrseite der Energiewende: ein in vielen Dörfern unsolidarisches System, für das die deutschen Verbraucher jedes Jahr Milliarden Euro zahlen. „Ganz wenige hier verdienen Millionen, meint Rechtsanwalt Rolf Kasten aus Heide in Schleswig-Holstein. Kasten vertritt sowohl Windparkbetreiber als auch geschädigte Anwohner. „Andere Menschen, die nur das Pech haben, zur falschen Zeit am falschen Ort zu leben, kommen dabei unter die Räder.“

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Windiges-Geld,sendung347846.html

Windkraft-Pionier Dänemark stoppt Windkraftausbau

Windkraft-Pionier Dänemark stoppt aus Angst vor Gesundheitsschäden den Windkraftausbau, wie die „Welt“ berichtet. Staatliche Untersuchungen sollen nun die gesundheitlichen Risiken von Infraschall durch großindustrielle Windkraftanlagen untersuchen. Jan Hylleberg, Vorstandschef des Verbandes der dänischen Windindustrie erklärt, dass der Großteil der dänischen Kommunen die Pläne für neue Windparks auf Eis gelegt habe. Man wolle erst abwarten, bis staatliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Folgen durch Infraschall abgeschlossen sind.

Hier der Link zum Artikel, der Ihre Sicht auf die Vor- und Nachteile der großindustriellen Windkraftanlagen verändern wird:

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html

 

 

Windkraftausbau übertrifft alle Erwartungen

Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union äußerten sich jedoch kritisch zum Windkraft-Boom: „Wir schießen bei der Windenergie an Land weit über die vereinbarten Ziele hinaus„, sagte der Vizefraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, Michael Fuchs: „Diese eklatante Fehlsteuerung haben wir den grün-geführten Ländern und Landesministerien zu verdanken, die im Bundesrat auf Drängen der Windbranche großzügige Übergangsregelungen und geringstmögliche Förderkürzungen im EEG durchgesetzt haben.“

http://www.welt.de/wirtschaft/article136927637/Windkraftausbau-uebertrifft-alle-Erwartungen

 

Stellungnahme zum Energiedialog

Sehr geehrte Frau Aigner,

im Namen der „Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld“ bedanke ich mich für die Einladung zur Informationsveranstaltung am 10. November 2014.
Da mich die Einladung sehr kurzfristig erreicht hat und ich aus beruflichen Gründen nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen kann, möchte ich zumindest auf diesem Wege unsere wichtigsten Positionen übermitteln:
1. Die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschluß des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind große und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den ländlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamthöhe, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung deutlich verbessern.
2. Auch die stärkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir müssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA  hin zu einem planvollen und maßvollen Ausbau. Die 10H-Regel läßt noch immer genügend geeigneten Raum für die Nutzung von Windkraft, nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung 0,86% = 60.674 ha der Landesfläche Bayerns und nicht, wie von der Windkraftlobby behauptet, nur 0,05%. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Heimat großflächig zu verindustrialisierten Stromgewinnungslandschaften umfunktioniert wird. Die Position von Ennoch zu Guttenberg spricht Bände: Als Mitbegründer des BUND Naturschutz ist es aus diesem ausgetreten, weil nach seiner Meinung eine schädliche Großindustrie (Atomkraft) durch eine andere schädliche Großindustrie (Windkraft) ersetzt wird und der BUND Naturschutz dieser Entwicklung massiv Vorschub leistet.
3. Da die Windstärke aus produktionstechnischen Gründen in der 3ten Potenz in die Erzeugung von Windenergie eingeht, ist der massenhafte Ausbau von WKA im windarmen Süddeutschland per se nicht zwingend. Und da es auf absehbare Zeit keine ökonomisch vertretbare Speichermöglichkeit für volatilen Strom geben wird, macht es überhaupt keinen Sinn, vorauseilend übergroße WKA-Kapazitäten aufzubauen.
4. Im Kabinettbeschluss wird die Möglichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung eröffnet, da Ausnahmen bei „örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden“ möglich sein sollen. Einerseits kann dadurch einen guter Konpromiss vor Ort ermöglicht werden. Andererseits sind aber auch Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung tragen (Gewerbesteuereinnahmen, Image, etc.)
5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der Initiative des Ärzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden können.
6. Sofern für den Transport von Windkraft aus dem Norden Bayern Höchstspannungstrassen erforderlich sind, müssen großzügige Mindestabstände zu Wohnbebauung sichergestellt und schützenswerte Naturbereiche ausgespart werden.
7. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten müssen vor allem die individuelle Verantwortung und  Möglichkeiten des Energiesparens stärker ins Bewußtsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Veränderungen bei Anschauung und Verhalten natürlich viel schwerer herbeizuführen, als industrielle Großprojekte umzusetzen. Jedoch liegt im Energiesparen und der Energieeffizienz der Schlüssel zur Energiewende.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Hamilton
für die Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld

Vortrag „Energiewende ins Nichts“ von Prof. Dr. Sinn

„Gut gemeint“ resultiert leider oftmals im Gegenteil von „Gut gemacht“. Das Beispiel Energiewende gehört leider dazu: Wegen des fehlenden Anreizes eines funktionierenden CO2-Zertifikatehandels werden in Deutschland heute wieder Spitzenwerte bei der CO2 Erzeugung erreicht – trotz des stetigen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Erfahren Sie, warum Energieautarkie durch die Kraft der Sonne – also der Ersatz aller fossilen Energieträger durch erneuerbare Energien – aus physikalischen und ökonomischen Gründen auf absehbare Zeit reines Wunschdenken bleiben wird. Leider wird das Thema Energiesparen nicht in seine ökonomischen Überlegungen einbezogen.

Aktueller Stand (4.8.2014) zur Klage vor dem VG München

Mit einem Schreiben vom 1.8.2014 hat RA Dr. Nüsslein das Ruhen des Klageverfahrens beantragt, dem Antrag wurde am 4.8.2014 durch das VG München stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen verfahrenstechnischen Vorgang, um auf Anregung der Richterin am VG München die weitere inhaltliche Ausgestaltung von Länderöffnungsklausel (BauGB) und bayerischer Abstandsregelung (BayBO) abzuwarten. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2014 angedacht. Danach werden die Auswirkungen auf das Verfahren geprüft. Wegen des aktuell ruhenden Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen (Einwände von Bundeswehr und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) ist das Bürgerbegehren aber nicht automatisch obsolet und wird vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügbaren Informationen zu bewerten sein. Das Verfahren kann jederzeit schadlos wieder aufgenommen werden.