Bundestag ändert am 22. Juni 2017 den § 44 Bundesnaturschutzgesetz und schafft damit den Artenschutz ab!

Der Bundestag hat am 22. Juni mit den Stimmen fast aller Fraktionen den § 44 Bundesnaturschutzgesetz abgeändert und damit de facto den Artenschutz abgeschafft.

Damit ist selbst das Vorkommen bislang streng geschützter Arten kein Hinderungsgrund mehr für die Errichtung von WKA. Mehr über diese skandalöse Entscheidung unserer Volksvertreter lesen Sie unter diesem Link:

www.landschaft-artenschutz.de/die-hunde-bellen-die-karawane-zieht-weiter