Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt den individuellen Artenschutz

Mit seinem Urteil vom 4. März 2021 bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den  individuellen Artenschutz geschützter Tierarten. Damit bleiben die Nist- und Brutplätze sowie Flugrouten einzelner Tiere durch EU-Recht weiter streng geschützt und es bleibt weiterhin rechtlich unzulässig, die Tötung einzelner Tiere zu erlauben bzw. ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu tolerieren. Das Argument, dass der Tod einzelner Tiere bei Erhalt der Gesamtpopulation in Kauf zu nehmen sei, hat den EuGH nicht überzeugt!

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