{"id":447,"date":"2014-02-12T20:12:36","date_gmt":"2014-02-12T18:12:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/?p=447"},"modified":"2014-02-12T20:16:57","modified_gmt":"2014-02-12T18:16:57","slug":"vollstandige-stellungnahme-zum-kabinettsbeschlus-neuregelung-bei-windenergieanlagen-vom-4-2-2014-fur-den-presseartikel-vom-6-2-2014-im-ek-und-dk","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/?p=447","title":{"rendered":"Vollst\u00e4ndige Stellungnahme zum Kabinettsbeschlu\u00df &#8222;Neuregelung bei Windenergieanlagen&#8220; vom 4.2.2014 f\u00fcr den Presseartikel vom 6.2.2014 im EK und DK"},"content":{"rendered":"<p>Stellungnahme:<\/p>\n<div>1. Die Durchsetzung der L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschlu\u00df des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind gro\u00dfe und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den l\u00e4ndlichen Gebieten. Ein Mindestabstand der 10-fachen Gesamth\u00f6he, wie er im Grundsatz angestrebt wird, wird die Akzeptanz bei der betroffenen Bev\u00f6lkerung deutlich verbessern.<\/div>\n<div>2. Auch die st\u00e4rkere Fokussierung auf einen natur-, raum-, und landschaftsvertr\u00e4glichen Ausbau der Windkraft ist vollkommen richtig: Wir m\u00fcssen weg von einer aktionistischen Verspargelung durch WKA\u00a0 hin zu einem planvollen und ma\u00dfvollen Ausbau. Daher haben wir uns von Anfang an f\u00fcr die interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen, um Raum f\u00fcr die besten L\u00f6sungen f\u00fcr Mensch und Natur zu schaffen, auch wenn dies mehr Zeit und M\u00fche f\u00fcr alle Beteiligten bedeutet.<\/div>\n<div>3. Die Energiewende muss differenzierter diskutiert werden: Neben der Diskussion um Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -kosten m\u00fcssen vor allem die individuelle Verantwortung und\u00a0 M\u00f6glichkeiten des Energiesparens st\u00e4rker ins Bewu\u00dftsein der Menschen gebracht werden. Dabei sind Ver\u00e4nderungen bei Anschauung und Verhalten nat\u00fcrlich viel schwerer herbeizuf\u00fchren, als industrielle Gro\u00dfprojekte umzusetzen.<\/div>\n<div>4. Die Bedeutung des aktuellen Kabinettsbeschlusses f\u00fcr unsere Klage \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit unseres B\u00fcrgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht M\u00fcnchen werden wir pr\u00fcfen. Jedoch wird im Kabinettbeschluss die M\u00f6glichkeit eines Unterschreitens der 10H-Regelung er\u00f6ffnet, da Ausnahmen bei &#8222;\u00f6rtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden&#8220; m\u00f6glich sein sollen. Dies ist gerade bei einer Konstellation wie in B\u00f6hmfeld sehr problematisch, weil der B\u00fcrgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der \u00f6rtlichen Energiegenossenschaft zugleich auch die Interessen des Investors vertritt. In diesem Zusammenhang kommt dem B\u00fcrgerbegehren wieder eine sehr hohe Bedeutung zu. Insgesamt haben wir es nur der gl\u00fccklichen F\u00fcgung zu verdanken, dass zwei einschl\u00e4gige Stellungnahmen von Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange (Bundeswehr, Bundesanstalt f\u00fcr Geologie und Rohstoffe) das ungl\u00fcckselige Projekt der Energiegenossenschaft vereiteln. Unabh\u00e4ngig von B\u00f6hmfeld sind etliche andere Konstellationen denkbar, in denen Gemeindevertreter dem Schutz der eigenen Bev\u00f6lkerung nicht ausreichend Rechnung tragen.<\/div>\n<div>5. Deshalb vermissen wir, auch vor dem Hintergrund der j\u00fcngsten Initiative des \u00c4rzteforums Emissionsschutz zu den potenziellen gesundheitlichen Risiken von WKA, einen unverhandelbaren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der Gesundheitsschutz darf nicht durch kommunalpolitische Interessen ausgehebelt werden k\u00f6nnen.<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme: 1. Die Durchsetzung der L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel im BauGB zur Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung und der Beschlu\u00df des Bayerischen Kabinetts zur Neuregelung von Windenergieanlagen sind gro\u00dfe und wichtige Schritte zum Schutz der Menschen in den l\u00e4ndlichen Gebieten. 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