{"id":378,"date":"2013-09-21T14:44:51","date_gmt":"2013-09-21T12:44:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/?p=378"},"modified":"2013-09-21T14:44:51","modified_gmt":"2013-09-21T12:44:51","slug":"burgerbegehren-in-bohmfeld-wind-aus-den-segeln-genommen-oder-sturm-gesat","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/?p=378","title":{"rendered":"B\u00fcrgerbegehren in B\u00f6hmfeld: Wind aus den Segeln genommen oder Sturm ges\u00e4t?"},"content":{"rendered":"<p>In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der B\u00f6hmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das B\u00fcrgerbegehren zur Beantragung eines B\u00fcrgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichst\u00e4tt abzulehnen. Die beiden Fragen des B\u00fcrgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der \u00c4nderung des Teilfl\u00e4chennutzungsplans zur\u00a0 Ausweisung der Konzentrationsfl\u00e4chen f\u00fcr die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und tats\u00e4chlichen M\u00f6glichkeiten ergriffen werden sollen, damit der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung die 10-fache Nabenh\u00f6he betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Mit der Ablehnung des B\u00fcrgerbegehrens nimmt der Gemeinderat den B\u00fcrgern die Gelegenheit, ihren Standpunkt in einer geheimen und freien Wahl darzulegen. Das sei zutiefst undemokratisch, meinen Gerd Hamilton, Peter K\u00e4ufler, Manfred Wenger und Bernd Hafner als Vertreter des B\u00fcrgerbegehrens und Mitglieder der B\u00fcrgerinitiative Windenergie B\u00f6hmfeld. Schlie\u00dflich wurde der Antrag auf das B\u00fcrgerbegehren von rund 20% der wahlberechtigten Bev\u00f6lkerung B\u00f6hmfelds aktiv unterst\u00fctzt. \u201eEs wird den B\u00fcrgern offenbar nicht zugetraut, sich eine eigene Meinung zu bilden, und man verweigert deshalb diese Meinungsabfrage.\u201c Dabei h\u00e4tte die Gemeinde im Sinne ihrer B\u00fcrger entgegen der Bewertung des Landratsamtes die Durchf\u00fchrung des B\u00fcrgerbegehrens beschlie\u00dfen k\u00f6nnen, stellen die Initiatoren klar. Von einem \u201eB\u00fcrgerwindrad\u201c k\u00f6nne man jedenfalls vor diesem Hintergrund nicht mehr sprechen.<\/p>\n<p>B\u00f6hmfeld ist in Wohn-, Misch- und Dorfgebiete unterteilt.\u00a0 Laut Gesetz besteht eine unterschiedliche Schutzbed\u00fcrftigkeit der B\u00fcrger in den unterschiedlichen Gebieten. So mu\u00df ein Mensch, der in einem Wohngebiet wohnt, nachts 40 dB(A) erdulden. Sein Nachbar, der in einem Dorfgebiet wohnt, muss dagegen 45 dB(A) aushalten (mehr als \u00a03 mal so laut). Diese Logik wendet das Landratsamt auf die Abst\u00e4nde von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung an und begr\u00fcndet insbesondere damit die Unzul\u00e4ssigkeit des B\u00fcrgerbegehrens, da die Abst\u00e4nde zu den einzelnen Gebietstypen nicht differenziert wurden. Dagegen fragen sich die Initiatoren, \u00a0warum es ungesetzlich sein soll, wenn das B\u00fcrgerbegehren alle B\u00fcrger gleich behandelt sehen will und einen einheitlichen Abstand der 10-fachen Nabenh\u00f6he vorsieht?\u00a0 Eine Unzul\u00e4ssigkeit ergibt sich auch aus \u00a0Sicht des Rechtsanwalts Dr. N\u00fcsslein von der gleichnamigen, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei nicht: \u201eDie Vertreter stellen mit dem B\u00fcrgerbegehren lediglich eine politische Forderung auf, den Versuch zu unternehmen, diese Abstandsregelung mit allen rechtlich zul\u00e4ssigen Mitteln anzustreben. Das B\u00fcrgerbegehren entspricht inhaltlich grunds\u00e4tzlich der von den Freistaaten Bayern und Sachsen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative, mit der ein Mindestabstand von Windkraftanalgen zu bebauten Wohngebieten eingef\u00fchrt werden soll. Mit dem Rundschreiben der Staatsministerien vom 7.8.2013 wurde im \u00dcbrigen auch angeregt, laufende Verfahren bis zur Umsetzung der Gesetzesinitiative zur\u00fcckzustellen.\u201c\u00a0 Zudem seien bei der Ausformulierung des B\u00fcrgerbegehrens die vom Landratsamt zitierten Urteile ber\u00fccksichtigt worden und tr\u00e4fen gerade nicht zu.<\/p>\n<p>Die Bewertung des Landratsamtes, das B\u00fcrgerbegehren sei unzul\u00e4ssig, halten die Initiatoren insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu einer wohlwollenden Pr\u00fcfung des Antrags f\u00fcr falsch, da die Bewertung der Fachabteilung als \u201emehrfach rechtlich problematisch\u201c und \u201eerscheint unzul\u00e4ssig\u201c zu einer strikten Unzul\u00e4ssigkeit verdichtet wurde. Offenbar hat das Landratsamt die starke Rechtsposition der Investoren im Blick, weil die Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert ist und deren Klagen eine m\u00f6gliche Schadenersatzpflicht des Landratsamtes nach sich ziehen k\u00f6nnten. Dies wurde auch bei einem Treffen verschiedener B\u00fcrgerinitiativen aus dem Landkreis von Landrat Anton Knapp am 8. Juli 2013 klar zum Ausdruck gebracht. B\u00fcrger hingegen k\u00f6nnen erst dann klagen, wenn eine nachweisbare Beeintr\u00e4chtigung z.B. durch L\u00e4rm und Schatten einer Windkraftanlage besteht.<\/p>\n<p>Nun kommen die juristischen Bedenken des Landratsamts Eichst\u00e4tt gerade Recht, um die Zulassung des B\u00fcrgerbegehrens zu verweigern. Stehen doch Interessen im Raum seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden der FWR Energiegenossenschaft B\u00f6hmfeld sowie der Energiegenossen im Gemeinderat. Dass hier ein kr\u00e4ftiger Sturm aufzuziehen droht, bemerkte man schon in der Gemeinderatssitzung, in der teils sehr hitzig \u00fcber die Auslegung der Rechtsberatung des Landratsamtes Eichst\u00e4tt gestritten wurde.<\/p>\n<p>Da die Vertreter des B\u00fcrgerbegehrens vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse nicht an ein ergebnisoffenes Verfahren bei der \u00c4nderung des Teilfl\u00e4chennutzungsplans glauben, pr\u00fcfen sie nun zusammen mit ihrem Anwalt, ob sie die Kritikpunkte des Landratsamtes aufgreifen, klarstellen und weitere Schritte einleiten, um die in dem Ablehnungsbescheid der Gemeinde angef\u00fchrten Fristen zu wahren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2013 hat der B\u00f6hmfelder Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen beschlossen, das B\u00fcrgerbegehren zur Beantragung eines B\u00fcrgerentscheids wegen rechtlicher Bedenken des Landratsamtes Eichst\u00e4tt abzulehnen. Die beiden Fragen des B\u00fcrgerbegehrens zielen im Kern darauf ab, ob im Rahmen der \u00c4nderung des Teilfl\u00e4chennutzungsplans zur\u00a0 Ausweisung der Konzentrationsfl\u00e4chen f\u00fcr die Errichtung von Windkraftanlagen alle rechtlichen und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/378"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=378"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/378\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":379,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/378\/revisions\/379"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=378"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=378"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bi-boehmfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=378"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}